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Selbsthilfegruppen können Fördergelder bei AOK NORDWEST beantragen

Lübeck – Die AOK NORDWEST hat bekannt gegeben, dass gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen in Lübeck sowie Ostholstein jetzt Fördermittel für spezielle Selbsthilfeprojekte beantragen können. Auch wenn es keine offiziellen Abgabefristen für die Anträge gibt: „Die Mittel sind begrenzt. Fördergelder sollten rasch beantragt werden, bevor das Selbsthilfebudget ausgeschöpft ist“, rät AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Die Selbsthilfe ist ein fester Bestandteil des Gesundheits- und Sozialsystems. Sie ergänzt und unterstützt in Eigeninitiative das professionelle Angebot der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. „Durch die engagierte Arbeit in den Selbsthilfegruppen wird die Lebensqualität der Betroffenen gesteigert. Die Patienten und deren Angehörige lernen in der Gruppe, wie sie mit der Erkrankung besser umgehen und die damit verbundenen Probleme bewältigen können“, sagt Wunsch.

Für die AOK NORDWEST ist und bleibt die Selbsthilfeförderung deshalb ein wichtiges Anliegen. Sie unterstützt diese Arbeit und stellt Gruppen projektbezogene Fördermittel für ihr Engagement zur Verfügung. Förderfähige Projekte sind beispielsweise Selbsthilfetage, Jubiläen oder besondere gruppenspezifische Vorhaben. Hier sind Innovationen und gute Ideen gefragt.

Weitere Informationen zu förderfähigen Projekten gibt es bei Annegret Finnern unter der Rufnummer 0800 2655-504936. Informationen zu den Förderanträgen gibt es im Internet unter aok.de/nw in der Rubrik Leistungen & Services/Leistungen A- Z/Selbsthilfe.

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