Oldenburg i. H. – Der Herbst ist da und die Bäume verlieren langsam aber sicher ihre Blätter. Für die Anwohner bedeutet es zusätzliche Arbeit, denn das anfallende Laub muss entfernt werden. Dazu gibt die Stadt Oldenburg in Holstein einige Hinweise für das korrekte Verhalten bei der Garten- und Gehwegpflege im Herbst.
„Heruntergefallenes Laub ist eine Gefahr für Fußgänger. Gerade in Kombination mit herbstlicher Nässe werden die Blätter schnell zur Rutschgefahr. Die Stadt weist deshalb darauf hin, dass jeder Bürger, der ein Grundstück hat oder nutzt, das an einen Gehweg angrenzt, dazu verpflichtet ist, den Gehwegstreifen vor seinem Grundstück sauber zu halten. Darunter zählt neben der Beseitigung von Herbstlaub auch das Entfernen von Reifglätte, Schmutz und die Beseitigung von Pflanzen wie zum Beispiel Unkraut, Moos oder in den Gehwegbereich hineinwachsendes Geäst von Hecken und Sträuchern. Damit das Grundwasser nicht belastet wird, ist der Einsatz von Pestiziden bei der Pflanzenentfernung untersagt.
Außerdem weist die Stadt Oldenburg auf die fachgerechte Entsorgung der Grünabfälle hin. Sie empfiehlt, die Grünabfälle auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren und als Dünger wieder zu verwerten. Auch Geäst kann durch das Häckseln zu Mulch verarbeitet und untergegraben werden. Diejenigen, die keinen Gebrauch eines Komposts machen, können ihre Grünabfälle auch über die braune Abfalltonne des ZVO entsorgen.“
Da in den vergangenen Wochen vermehrt aufgefallen ist, dass sich viele Grundstückseigentümer oder -nutzer gegen die eigentlich allgemein bekannten Regeln im Umgang mit Grünabfällen verhalten haben, teilt die Stadt abschließend mit, dass die Entsorgung angefallener Grünabfälle (Laub, Rasenschnitt, Geäst und ähnliches) in den Wäldern oder Knicks, hinter Grundstückszäunen oder Hecken, an den Regenentwässerungsgräben oder an oder auf öffentlichen Wegen und Plätzen in der Stadt verboten und mit einem Bußgeld bedroht ist.