Oldenburg i. H. – In den vergangenen Tagen erschienen im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Oldenburg in Holstein mehrere verärgerte Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter. Sie beschwerten sich darüber, dass sie an ihren Fahrzeugen ein Schreiben vorgefunden haben, in dem sie aufgefordert werden einen Betrag in Höhe von 25 Euro zu überweisen. Grund: Sie sollen gegen die Parkzeitenregelung auf dem Kundenparkplatz des Netto-Marktes in der Holsteiner Straße verstoßen haben.
Dazu stellt Bürgermeister Voigt fest: „Es handelt sich bei dem Parkplatz um einen privaten Kundenparkplatz. Die Kontrolle erfolgt offensichtlich durch eine private Firma, die von der Firma Netto beauftragt worden ist. Rückfragen und Beschwerden sind deshalb entweder an die Überwachungsfirma oder aber an die Marktleitung zu richten."