Eutin – Der Kreis Ostholstein unterstützt aus eigenen Mitteln ab sofort sozial Bedürftige bei den Kosten für Verhütungsmittel. Anträge können in allen Schwangerenberatungsstellen im Kreis gestellt werden. Hintergrund des Modellprojektes des Kreises ist, dass seit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes die Möglichkeit der Erstattung der Kosten für Verhütungsmittel durch die Krankenkassen für Empfänger staatlicher Leistungen weggefallen ist.
„Wer Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG, Wohngeld undsoweiter erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich zuverlässige, individuell geeignete Verhütungsmittel oft nicht leisten. Die Betroffenen bedürfen dringend der finanziellen Unterstützung, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern“, berichtet Silke Meints, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises.
„Wir stellen in der Beratung immer wieder fest, dass Frauen aufgrund mangelnden finanziellen Spielraums auf Verhütungsmittel verzichten oder sich für preiswertere, nicht so zuverlässige Verhütungsmethoden entscheiden“, ergänzt Kerstin Wienberg, von der Schwangerenberatungsstelle SkF-Eutin.
Da alle Bemühungen auf Bundes- und Landesebene Regelungen für den Personenkreis der Leistungsempfänger über 20 Jahre zu treffen bisher ohne Ergebnis geblieben sind, haben Politikerinnen und Politiker des Kreises, die Verwaltung und der Gleichstellungsbeirat das Problem eingehend behandelt. Im Dezember hat dann der Kreistag beschlossen, dass übergangsweise bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung für das Jahr 2018 ein Verhütungsmittelfonds für Menschen mit geringem Einkommen eingerichtet wird. Gemeinsam mit den Schwangerenberatungsstellen und der Gleichstellungsbeauftragten soll die Umsetzung ein Jahr lang erprobt werden. Die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel wie ‚Pille‘, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Spirale und ähnliche können auf Antrag, im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets, übernommen werden.
„Wir freuen uns, dass wir jetzt die Möglichkeit bekommen, Frauen und Männer bei ihrer Familienplanung unterstützen zu können“, so Petra Aue-Grüter, AWO-Schwangerenberatung Eutin.
Weitere Informationen zum Modellprojekt stehen in dem Faltblatt des Kreises. Dies kann über den Fachdienst Soziale Hilfen beziehungsweise über das Kreishaus bezogen werden und steht unter www.kreis-oh.de/gleichstellungsbeauftragte zum Download zur Verfügung.