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Letzte Chance für Spätentschlossene

Kiel – Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat die Bewerbungsfrist verlängert – nunmehr sind Bewerbungen noch bis zum 31. Januar 2018 möglich. Durch die schleswig-holsteinische Landesregierung war beschlossen worden, die Landespolizei in den kommenden Jahren um insgesamt 500 Planstellen aufzustocken. Deshalb werden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils 400 Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeivollzugsdienst eingestellt.

Die Bewerbungsfrist für die Einstellung zum 1.8.2018 und 1.2.2019 wurde bereits, wie in den vergangenen Jahren auch, zwei Mal verlängert. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hatten gezeigt, dass viele Interessierte mit dem Einreichen der Bewerbung bis kurz vor Ablauf der Frist warten.

Zu den nun zu Ende gegangenen Winterferien und zum bevorstehenden Ende des ersten Schulhalbjahres an allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein gab es nun eine weitere Verlängerung der Bewerbungsfrist.

„Wir wissen, dass das Interesse am Polizeiberuf nach wie vor hoch ist und wollen mit der Verlängerung der Bewerbungsfrist einerseits noch mehr jungen Menschen die Gelegenheit geben, sich bei uns zu bewerben. Das gilt insbesondere für diejenigen Spätentschlossenen, die sich bald mit einem Zwischenzeugnis in der Hand die Fragen stellen, welcher Beruf für sie der richtige ist. Andererseits beabsichtigen wir damit auch eine vollständige Bedarfsdeckung des Einstellungsjahrgangs 2018", so Horst Winter, der Leiter der Werbe- und Einstellungsstelle in Eutin.

Die Einstellung im jetzt laufenden Bewerbungsverfahren erfolgt zum 1.8.2018 und zum 1.2.2019. Zum 1.8. werden 250 Anwärterinnen und Anwärter in den gehobenen Dienst der Schutzpolizei, Wasserschutzpolizei und Kriminalpolizei (Laufbahngruppe 2.1) eingestellt, die anschließend ihr Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz antreten werden. „Außerdem werden 100 neue Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes (Laufbahngruppe 1.2) zum 1.8.2018 ihren Dienst in Eutin beginnen, weitere 50, die zu diesem Einstellungsjahrgang gehören, folgen zum 1.2.2019“, heißt es in der Mitteilung der Landespolizei.

Weitergehende Informationen zum Bewerbungsverfahren (nähere Informationen auch online unter www.polizei.schleswig-holstein.de):

Einstellungsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt in der Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst)

Mindestens Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Realschulabschluss.

Es wird, außer bei Bewerberinnen/Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung, eine Zeugnisvorauswahl durchgeführt. Auch Bewerberinnen und Bewerber mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit können sich bewerben. Sie müssen über gute Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen und dieselbe Einstellungsprüfung wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber erfolgreich absolvieren. Am Tage der Einstellung muss mindestens eine Niederlassungserlaubnis (gilt nicht für EU-Bürger) vorliegen.

Einstellungsvoraussetzungen für das erste Einstiegsamt in der Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst)

Fachhochschulreife oder Abitur oder einen anderen Nachweis einer Studienbefähigung (zum Beispiel Meisterbrief). Es wird, außer bei Bewerberinnen/Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung, eine Zeugnisvorauswahl durchgeführt. Auch Bewerberinnen und Bewerber mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit können sich bewerben. Sie müssen über gute Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen und dieselbe Einstellungsprüfung wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber erfolgreich absolvieren. Am Tage der Einstellung muss mindestens eine Niederlassungserlaubnis (gilt nicht für EU-Bürger) vorliegen.

Mindestalter/Höchstalter

1. Gibt es ein Mindestalter für die Einstellung? In den Polizeivollzugsdienst kann nur eingestellt werden, wer am Tage der Einstellung 16 Jahre alt ist.

2. Gibt es ein Höchstalter für die Einstellung? In den Polizeivollzugsdienst kann nicht eingestellt werden, wer am Tage der Einstellung bereits 32 Jahre alt ist.

3. Gibt es Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze? Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze sind möglich, wenn anrechenbare Kindererziehungszeiten oder Betreuungszeiten von Familienangehörigen vorliegen. Weiterhin wird eine Ausnahme bei Soldaten, die sich mindestens für 12 Jahre verpflichtet haben, gemacht. Bei Rückfragen setzen Sie sich bitte telefonisch mit der Werbe- und Einstellungsstelle (04521-81652 oder 81836) in Verbindung.

Körpergröße
1. Gibt es eine Mindestgröße für die Einstellung? Für Frauen liegt die Mindestgröße bei 160 cm und bei Männern bei 165 cm. Eine Ausnahme von der Mindestgröße ist nicht möglich. Die Körpergröße wird im Rahmen der polizeiärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung überprüft.

2. Gibt es eine Begrenzung der Körpergröße nach oben?

Bei einer Körpergröße über 205 cm liegt der sogenannte „Hochwuchs" vor. Die Polizeidiensttauglichkeit ist in diesem Fall nicht gegeben.

Tattoos/Körperschmuck

Ist das Vorhandensein von Tattoos zulässig? Tattoos sind nur zulässig, wenn sie beim Tragen eines kurzärmligen Hemdes (Uniform) nicht sichtbar sind. Ein Verdecken des Tattoos, zum Beispiel am Handgelenk durch eine Uhr, wird nicht akzeptiert. Tattoos (Motive oder verbale Aussagen) im nicht sichtbaren Bereich dürfen keinen rassistischen, sexistischen, politisch extremistischen oder gewaltverherrlichenden Charakter haben. Weiterhin dürfen es keine Tattoos sein, die allgemein die Würde des Menschen verletzend sind.

Gesundheit

1. Wie hoch/tief darf mein Körpergewicht sein? Sie dürfen kein Übergewicht/Untergewicht haben. Zur Berechnung wird der BMI herangezogen. Dieser darf nicht kleiner als 18 kg/m² und nicht größer als 30 kg/m² sein. Errechnet wird der BMI wie folgt: Das Körpergewicht in kg wird geteilt durch die Körpergröße in Metern zum Quadrat.

Bei Fragen zu Vorerkrankungen oder anderen Unsicherheiten helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werbe- und Einstellungsstelle in Eutin weiter. (Gesundheitsfragen.Eutin.PDAFB@polizei.landsh.de).

Legasthenie – Wird auf eine vorhandene Lese- und Rechtschreibschwäche Rücksicht genommen? Nein, auch Bewerber/-innen mit einer Legasthenie müssen im Testverfahren die gleichen Anforderungen erfüllen. So dürfen zum Beispiel im Diktat bei etwa 250 Wörtern nur zehn Fehler gemacht werden. Übungsdiktate sind auf der Homepage der Landespolizei abrufbar.

Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund
Muss man im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein? Nein, die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Bewerber/-innen aus Nicht-EU-Staaten benötigen am Tage der Einstellung aber eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel). Sie müssen über gute Kenntnisse in der deutschen Sprache (in Wort und Schrift) verfügen und dieselbe Einstellungsprüfung wie alle anderen Bewerber/-innen erfolgreich absolvieren.

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