Oldenburg i. H. – Vor amtlich anmutenden „Eiligen Mitteilungen" des Zentralen Gewerbeverzeichnisses – Region Oldenburg in Holstein – der ZGV AG in Berlin warnt die Stadtverwaltung Oldenburg in Holstein.
Mit den Schreiben werden die Adressaten wegen einer angeblich notwendigen Zentralisierung der Gewerbeverzeichnisse gebeten, nach Überprüfung und Ergänzung ihrer Kontaktdaten, das ausgefüllte Formular per Telefax oder auf dem Postweg an die daten@zentrales-gewerbeverzeichnis.info zurückzusenden.
Es ist nicht ohne weiteres erkennbar, dass man durch die Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Erst im Kleingedruckten wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein gebührenfreies Angebot handelt. Mit Vertragsabschluss wird eine Gebühr in Höhe von 780 Euro pro Jahr fällig.
Perfide ist, dass Unternehmer, die den Vertrag schließen, anders als Verbraucher, sich nicht per Widerruf vom Vertrag lösen können.
Auch bei der Industrie- und Handelskammer ist die Masche schon bekannt. Die IHK rät allen betroffenen Unternehmen, Strafanzeige zu stellen und die Verträge wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Die Verfolgung der Abzocker ist jedoch nicht einfach, da diese in den meisten Fällen ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben.