Scharbeutz – Bis zum 8. Januar 2018 dürfen die Verkaufsstellen in der Gemeinde Scharbeutz an folgenden Sonn- und Feiertagen für die Kunden öffnen:
am Sonntag, 31. Dezember von 11 Uhr bis 17 Uhr
am Sonntag, 24. Dezember von 11 Uhr bis 14 Uhr
am 2. Weihnachtstag von 11 Uhr bis 17 Uhr
am Neujahrstag von 11 Uhr bis 17 Uhr
sowie am 7. Januar von 11 Uhr bis 17 Uhr
Wie die Gemeindeverwaltung weiter mitteilt, besteht am Heiligabend eine Besonderheit für Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel, die überwiegend Back- und Konditorwaren oder Weihnachtsbäume vorhalten. Diese Geschäfte können von 0 Uhr bis 14 Uhr öffnen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Gewerbeabteilung der Gemeinde Scharbeutz unter der Rufnummer 04503-7709310 zur Verfügung.