Eutin – Im Rahmen einer kleinen Feierstunde hat Landrat Reinhard Sager am Mittwoch (29.11.) 22 Menschen aus 14 Ländern ihre Einbürgerungsurkunden überreicht. Auf Einladung des Kreises Ostholstein gibt es bereits seit 2009 in regelmäßigen Abständen Einbürgerungsfeiern, um die Integration der neuen deutschen Staatsangehörigen zu würdigen. Diese 15. Einbürgerungsfeier wurde musikalisch begleitet von Angelika Eger und Dr. Götz Ahrens von der Kreismusikschule.
Der Schritt zur Einbürgerung sei kein einfacher, davor liege meist ein langer Weg, so Landrat Sager zu den Neubürgern und ihren Angehörigen. „Auf diesem Weg haben Sie sich damit auseinandergesetzt, wie Sie sich Ihre Zukunft, Ihr Leben vorstellen und welche Bedeutung diese Einbürgerung für Sie hat.“ In einem kurzen Exkurs in die geschichtliche Entwicklung des Bürgerbegriffs seit dem Mittelalter veranschaulichte Sager wie hart die Privilegien erstritten worden sind, die wir heute nahezu als selbstverständlich hinnehmen.
Die Einbürgerung sei mehr als nur ein formaler Akt. Sie sei auch ein Bekenntnis zu Deutschland als neuer Heimat und zu den hier geltenden Grundwerten unserer Verfassung und der Demokratie.
Die neuen deutschen Staatsbürger gelobten feierlich, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Mit der Einbürgerung haben sie eine Vielzahl von Rechten und Pflichten erworben, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten sind. Dazu gehörten unter anderem das aktive und passive Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, das Recht auf selbständige Erwerbstätigkeit und der Schutz vor Ausweisung und Auslieferung in andere Staaten.
Im Jahr 2017 wurden bislang insgesamt 128 Menschen in Ostholstein eingebürgert. Davon stammt die größte Gruppe aus Großbritannien (17), gefolgt von Polen (15) und dem Libanon (8).