Ahrensbök – Am Tag der Bundestagswahl (24. September) wird in der Gemeinde Ahrensbök gleichzeitig ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt. Die Gemeinde Ahrensbök sucht ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 13 Urnen-Wahlbezirke. Mitglied des Wahlvorstandes können alle wahlberechtigten Ahrensböker Bürgerinnen und Bürger für die Bundestagswahl werden. Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Aufgabe des Wahlvorstandes ist unter anderem die Ausgabe der Stimmzettel und die
Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe. Ab 18 Uhr ist der Wahlvorstand für die Auszählung der Stimmen verantwortlich. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, die Wahlvorsteher/innen und stellvertretenden Wahlvorsteher/innen werden vorab ausreichend informiert. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) gezahlt.