Kiel – Schleswig-Holstein hat angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie weitere Lockerungen der Regeln in einer Reihe von Lebensbereichen zu erwarten. Darauf verständigten sich die Spitzen der Koalition heute (2.6.) in Kiel. Das Kabinett wird die Erleichterungen mit einer entsprechend überarbeiteten Verordnung am kommenden Freitag beschließen und das dann gültige Regelwerk wird ab dem 8. Juni gelten.
„Mit der heutigen Einigung gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zu einer Logik, die jeden Einzelnen von uns weiter in die Pflicht nimmt. Jede und jeder von uns übernimmt durch die Einhaltung von Hygieneregeln Verantwortung für andere und sich selbst“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther.
Zu den Lockerungen gehört die Erlaubnis zum Öffnen der Freizeitparks in Schleswig-Holstein sowie der Freibäder im Norden mit entsprechenden Konzepten der Betreiber über Abstandsgebote und Hygieneregeln. Auch Hallenbäder sollen grundsätzlich mit entsprechenden Konzepten und Auflagen wieder öffnen dürfen.
Auch Wellness-Bereiche – etwa in Hotels – dürfen ihren Betrieb grundsätzlich mit entsprechenden Maßnahmen oder Einschränkungen, die bis Freitag erarbeitet werden, wiederaufnehmen. Gastronomischen Betrieben, deren Öffnungszeiten bisher auf 22 Uhr beschränkt sind, dürfen von kommender Woche an bis 23 Uhr geöffnet haben.
Weitere Erleichterungen werde es auch bei den Bestimmungen zu den Kontaktverboten geben. So seien Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum wieder zulässig. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, die vor allem den ÖPNV sowie Einkäufe betrifft, bleibe bestehen.
„Die heute vereinbarten Lockerungsschritte betreffen Bereiche unseres Lebens, die uns in dieser Zeit ein Stück Normalität zurückbringen können“, sagte Günther. Die Landesregierung trage damit der Tatsache Rechnung, dass Schleswig-Holstein im Moment ein geringes Infektionsgeschehen erlebe. „Damit das so bleibt, appelliere ich an jeden Einzelnen, weiterhin wo immer möglich Abstand zu halten und Hygieneregeln trotz Lockerungen weiter einzuhalten.“
Monika Heinold: „Jede Entscheidung ist eine Abwägung zwischen gebotener Vorsicht und weiteren Öffnungsschritten. Das Gebot der Stunde heißt Rücksicht nehmen und auf andere achten, um dazu beizutragen, damit wir den eingeschlagenen Pfad weiterhin gemeinsam beschreiten können.“
Das Landeskabinett hat heute zudem ein Veranstaltungsstufenkonzept beschlossen, das ein stufenweises Zulassen unterschiedlicher Veranstaltungsformate vorsieht. Weitere Lockerungsschritte werden ebenfalls mit der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus beziehungsweise dem Erlass geregelt, die ab Montag (8.6.) gelten sollen.
Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Mit dem Veranstaltungsstufenkonzept zeigt die Landesregierung Perspektiven für zukünftige Veranstaltungen auf. Die jeweiligen Öffnungsstufen orientieren sich dabei an dem Infektionsrisiko, das maßgeblich von der Art und der Größe der Veranstaltungen abhängig ist. Abstandsgebot, Hygienemaßnahmen und Zugangskontrollen sind einzuhalten, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die weiteren Öffnungsschritte sind dabei immer abhängig von der infektionsmedizinisch vertretbaren Lage. Danke an alle, die sich weiterhin konsequent an das Abstandsgebot halten. Sie tragen dazu bei, die Lockerungen zu ermöglichen.“
Seit 18. Mai gilt: Veranstaltungen mit Sitzungscharakter wie Vorträge, Lesungen, Theater- und Filmvorführungen sowie Konzerte mit sitzendem Publikum sind unter Auflagen und einer Beschränkung der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf maximal 50 Personen erlaubt.
Ab Montag (8.6.) wird nach dem heute beschlossenen Konzept gelten:
– Veranstaltungen mit Sitzungscharakter, bei denen Abstande eingehalten werden können und ein geringes Maß an Interaktion besteht sowie die Teilnehmer in der Regel erfasst werden und feste Plätze haben (zum Beispiel Vorträge, Lesungen, Theater- und Filmvorführungen sowie Konzerte mit sitzendem Publikum): Diese sind mit entsprechenden Maßnahmen im Außenbereich für bis zu 250 Gäste zugelassen und bei Veranstaltungen dieser Art in geschlossenen Räumen können bis zu 100 Personen teilnehmen.
– Veranstaltungen mit wechselndem Publikum, bei denen Abstände überwiegend eingehalten werden können (zum Beispiel Messen, Flohmärkte, Landmärkte): Diese sind mit entsprechenden Maßnahmen im Außenbereich für bis zu 100 Personen, die sich maximal gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, zugelassen. Die Einhaltung des Abstandsgebots, der Hygienemaßnahmen und der Zugangskontrollen ist in der Regel von Ordnungskräften zu kontrollieren, die vom Veranstalter gestellt werden müssen. Auf solchen Veranstaltungen dürfen zudem keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden.
– Gruppenaktivitäten, bei denen das Abstandsgebot in der Praxis nur teilweise eingehalten werden kann, da ein hohes Maß an Interaktion besteht (zum Beispiel Familienfeiern, Empfänge oder Exkursionen): Diese sind mit festem und bekanntem Publikum im Außenbereich mit entsprechenden Maßnahmen mit bis zu 50 Personen erlaubt.
Ab 29. Juni ist nach dem Konzept vorgesehen:
– Veranstaltungen mit wechselndem Publikum, bei denen Abstände überwiegend eingehalten werden können (zum Beispiel Messen, Flohmärkte, Landmärkte): Diese sind mit entsprechenden Maßnahmen im Außenbereich für bis zu 250 Personen, die sich maximal gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, zugelassen. In Innenräumen sind sie bis maximal 100 Personen zugelassen. Die Einhaltung des Abstandsgebots, der Hygienemaßnahmen und der Zugangskontrollen ist in der Regel von Ordnungskräften zu kontrollieren, die vom Veranstalter gestellt werden müssen. Auf solchen Veranstaltungen dürfen zudem keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden.
– Gruppenaktivitäten, bei denen das Abstandsgebot in der Praxis nur teilweise eingehalten werden kann, da ein hohes Maß an Interaktion besteht (zum Beispiel Familienfeiern, Empfänge oder Exkursionen): Diese sind mit festem und bekanntem Publikum im Außenbereich mit entsprechenden Maßnahmen auch in Innenräumen mit entsprechenden Maßnahmen mit bis zu 50 Personen erlaubt sein.
Die Landesregierung beabsichtigt, basierend auf dem Veranstaltungskonzept zu gegebener Zeit weitere Öffnungsschritte im Veranstaltungsbereich festzulegen. Der Zeitpunkt für diese Lockerungen ist abhängig von der infektionsmedizinischen Lage, die fortlaufend bewertet wird. Anhand dieser sollen einzelne Öffnungsschritte mit konkreten Terminen hinterlegt werden. Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August untersagt. Vor diesem Datum wird eine Neubewertung erfolgen, anhand derer dann über das weitere Vorgehen entschieden wird. Großveranstaltungen und offene Stufen im Konzept sind also nicht automatisch ab dem 1. September erlaubt.
Das Stufenkonzept im Internet: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-veranstaltungen