Kiel – Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein warnt vor falschen E-Mails, die angeblich durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) versendet werden und sich auf angeblich gezahlte Corona-Soforthilfen beziehen. Am Montag, 4. Mai, wurden erstmals im Namen der IB.SH entsprechende E-Mails mit zwei Anhängen versandt. Die beigefügten, offiziell wirkenden PDF-Dokumente werden als Rechtsbelehrung über die Pflichten als Antragssteller sowie als Bescheinigung über erhaltene Zuschüsse zur Vorlage beim Finanzamt ausgegeben.
In dem Anschreiben wird der Empfänger aufgefordert, einen bereits erhaltenen Zuschuss teilweise oder komplett zurück zu überweisen, sollte der Antrag auf Soforthilfe „entscheidungserhebliche Falschangaben“ enthalten. Die Täter bauen eine Drohkulisse mit Strafandrohung auf, verbunden mit der Aufforderung, die angebliche Bescheinigung für das Finanzamt ausgefüllt zurückzusenden.
Die Absender-Adresse der Mails lautet in Schleswig-Holstein corona-zuschuss@ib-sh.de.com. Auch in anderen Bundesländern sind bereits ähnliche Mails versendet worden, unter anderem mit diesen Absendern:
corona-zuschuss@nrw.de.com
corona-zuschuss@ib-sachsen-anhalt.de.com corona-zuschuss@ifbhh.de.com corona-zuschuss@l-bank.de.com corona-zuschuss@stmwi-bayern.de.com corona-zuschuss@aufbaubank.de.com corona-zuschuss@nbank.de.com
Das LKA rät allen Empfängern dieser Mail:
Öffnen Sie grundsätzlich nur Anlagen von Absendern, die Sie kennen. Nehmen Sie keinen Kontakt mit den Tätern unter der oben genannten E-Mail-Adresse auf und füllen Sie die angehängten Formulare nicht aus! Diese Mails stammen nicht von den vorgegebenen Stellen.