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Verbot der Nutzung einer Zweitwohnung

Timmendorfer Strand – Da der eindringliche Apell zur Nutzung der Zweitwohnungen vielfach auf taube Ohren stieß und es ebenfalls in der Gemeindeverwaltung und auch im Kreis Ostholstein zu einer Anfrageflut kam, hat der Kreis Ostholstein durch eine Allgemeinverfügung nahezu jegliche Nutzung von Zweitwohnsitzen im gesamten Kreisgebiet untersagt.

Laut der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein vom 20.3.2020 ist die Nutzung einer Nebenwohnung (sogenannte Zweitwohnung) im Sinne des Bundesmeldegesetzes im gesamten Gebiet des Kreises Ostholstein untersagt. Hiervon ausgenommen sind Nutzungen aus zwingenden beruflichen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Sofern die Nutzung für zwingend und nicht aufschiebbare Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich ist, kann eine Ausnahmegenehmigung beim Kreis Ostholstein per Email (buergertelefon-oh@kreis-oh.de) oder per Telefon unter 04521-788755 beantragt werden. Dies gilt nicht für Renovierungsarbeiten.

Personen, die sich bereits in einer Nebenwohnung im Gebiet des Kreises Ostholstein befinden, sollten bis zum 22.3.2020 diese verlassen haben. Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zum Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen erfüllt den Tatbestand einer Straftat und wird auch entsprechend geahndet.

In der Gemeinde Timmendorfer Strand wurde bereits am Sonntag (22.3.) durch die Verkehrsüberwachungskräfte der Gemeindeverwaltung damit begonnen die Einhaltung der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein hinsichtlich der Nebenwohnsitze zu kontrollieren. Bürgermeister Robert Wagner hat zur weiteren Unterstützung der Verkehrsüberwachungskräfte ab heute (23.3.) zusätzliches Sicherheitspersonal beauftragt. Vom 1.4. bis 30.9.2020 erhält der Fachdienst Sicherheit und Ordnung zudem weitere personelle Verstärkung. Es wurden vier weitere Überwachungskräfte als Saisonkräfte für den Bereich Verkehrsüberwachung und Ordnungsdient eingestellt, die die Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften kontrollieren werden.

„Diese ergriffenen Sofortmaßnahmen sollen dazu dienen, dass Anordnungen und Regeln befolgt und eingehalten werden. Ich appelliere an die Einsicht und die Vernunft der Zweitwohnungsbesitzer aus Liebe zu Timmendorfer Strand den Anordnungen zu folgen“, so Robert Wagner, Bürgermeister der Gemeinde Timmendorfer Strand.

Zusätzlich haben sich am letzten Sonntag Bund und Länder auf weitere Regelungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie verständigt. So sind seit Sonntagabend Ansammlungen mit mehr als zwei Personen ab sofort verboten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine gestattet – etwa um einzukaufen, Sport zu treiben oder um spazieren zu gehen. Zulässig bleibe es, mit einer weiteren Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt komme, unterwegs zu sein. Selbstverständlich bleibe es erlaubt, Unternehmungen im Kreis der Familie zu machen.

Darüber hinaus werden weitere Dienstleistungsbetriebe geschlossen, bei denen ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,50 Meter nicht eingehalten werden könne. Dazu zählen auch Friseursalons, Massagepraxen oder Kosmetikstudios. Medizinisch notwendige Behandlungen sollten jedoch weiter möglich bleiben.

Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen erhalten Sie ständig aktualisiert auf der Internetseite der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Kreises Ostholstein unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Home/home_node.html und https://www.kreis-oh.de

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