Eutin – Die Stadt Eutin hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des stellvertretenden Schiedsamtes mit einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann für eine Amtszeit von fünf Jahren neu zu besetzen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Eutin, die den Anforderungen nach § 2 der Schiedsordnung Schleswig-Holstein entsprechen, unter anderem das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht unter Betreuung stehen und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, können sich bis zum 9. April um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Stadtvertretung der Stadt Eutin.
Allen Interessenten dieses Amtes steht Herr Duus, Fachdienst Öffentliche Sicherheit, Albert-Mahlstedt-Straße 13, 23701 Eutin, Telefon 04521-793205 oder E-Mail: m.duus@eutin.de zur Verfügung.