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Rattenbekämpfung in Eutin und der Gemeinde Süsel

Eutin – Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit der Stadt Eutin hat alle Bürgerinnen und Bürgern Eutins und der Gemeinde Süsel geraten, verstärkt gegen Ratten vorzugehen. Aufgrund der milden Witterung ist die Population von Ratten in diesem Jahr besonders stark.

Gemäß §1 Abs.1 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein, sind Eigentümerinnen oder Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Abwasseranlagen (Kanalisation und Kläranlagen) und von Wasserfahrzeugen, Wohnschiffen und schwimmenden Geräten zur Rattenbekämpfung verpflichtet.

Durch die kalte und feuchte Jahreszeit haben sich die Ratten vermehrt auf vielen Grundstücken eingenistet. Da die Tiere nur wenige natürliche Feinde besitzen, kann es passieren, dass sich die Nager ungestört verbreiten und Vorräte verunreinigen, Hauseingänge unterwühlen, Kabel- und Rohrleitungen, sowie Verpackungsmaterialien beschädigen. Außerdem gelten Ratten als Krankheitsüberträger und stellen damit eine Gefahr für Menschen und Haustiere dar.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Rattenbekämpfung. Vorzugsweise sollten vorbeugende Maßnahmen getroffen werden. Um den Ratten ihre Nist- und Unterschlupfplätze zu nehmen, sollte Hausmüll sicher aufbewahrt und regelmäßig entsorgt, Vorräte und Materialien rund 30 cm über dem Boden lagern und Lebensmittelreste nicht in den Kompost geworfen werden.

Haben sich trotzdem Ratten eingenistet, kann auf Fallen zurück gegriffen werden, die preisgünstig zu erwerben sind und – nicht wie Giftköder – eine geringere Gefahr für die Haustiere darstellen. Deshalb sind die Köder auch nicht frei verkäuflich. Ein Schädlingsbekämpfer sollte vor Anwendung kontaktiert werden. Der Rattenbefall, sowie die zur Bekämpfung getroffenen Maßnahmen, sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.

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