Eutin – Die Stadt Eutin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Neubesetzung des Schiedsamtes eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Eutin, die den Anforderungen nach § 2 Schiedsordnung Schleswig-Holstein entsprechen, also unter anderem das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht unter Betreuung stehen und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, können sich bis zum 24. August 2019 um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Eutiner Stadtvertretung.
Interessierte erhalten weitere Auskünfte beim Fachdienst Öffentliche Sicherheit, Albert-Mahlstedt-Straße 13, Telefon 04521-793205 oder E-Mail: m.duus@eutin.de .