Eutin – Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Enak Ferlemann, hat dem Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages, Cem Özdemir, am 21. Juni 2019 einen Bericht des Bundesministeriums zur Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg – Lübeck – Puttgarden übermittelt.
Der Kreis Ostholstein erhielt am 28.6.2019 hiervon Kenntnis. Der Bericht stellt das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Ausbau/Neubau der Verbindung Hamburg – Lübeck – Puttgarden dar. Er enthält eine eigene Beurteilung des BMVI, einen Bericht der Bahn über den Stand der Vorplanung, die Begründung der Region Ostholstein–Lübeck für Forderungen nach übergesetzlichen Schutzmaßnahmen und einen Prüfbericht des Eisenbahnbundesamtes.
Der Bericht bezieht sich auf den einstimmigen Beschluss des Bundestages vom 28.2.2016, der übergesetzliche Maßnahmen an TEN-Güterstrecken (Transeuropäischen Netzen) ermöglichte.
„Nach einer ersten Durchsicht des Berichtes wird deutlich, dass das Bundesverkehrsministerium wie erwartet dem Verkehrsausschuss des Bundestages die Umsetzung der Vorzugsvariante der Bahn empfiehlt. Diese Vorzugsvariante enthält nicht die weitergehenden Forderungen der Region Ostholstein – Lübeck zum Lärmschutz. Die Forderungen der Region werden zwar dargestellt, aber nicht empfohlen“, sagte Timo Gaarz, der 1. Stellvertretende des Landrats des Kreises Ostholstein, in einer ersten Reaktion. „Damit wird klar, dass das Bundesministerium die Umsetzung von Maßnahmen nach mehr Lärmschutz, die aus der Region gefordert werden, an den Bundestag weitergibt. Wir müssen in der nächsten Zeit unsere Forderungen vehement in den verschiedenen Gremien des Bundestages und Bundestagsfraktionen einbringen. Außerdem sollte im nächsten Fehmarnbelt-Dialogforum der Bericht diskutiert werden“, so Gaarz weiter.
„Viele Einzelpunkte müssen hinterfragt und kommentiert werden. So wird zum Beispiel eine Verlängerung der Bauzeit um bis zu sieben Jahre durch die Forderungen zum Lärmschutz beschrieben, die nicht begründet ist. Außerdem entsprechen die verwendeten Zugzahlen einer alten Prognose. Die Anzahl der Züge in neueren Prognosen sind wesentlich niedriger und führen zu einem erheblichen Verlust an Lärmschutzmaßnahmen in der Vorzugsvariante der Bahn. Hier gibt es erheblichen Aufklärungsbedarf“.