Kiel – Anfang März ist die Landespolizei in einen Nutzungstest von so genannten unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen") eingestiegen. Dazu wurden zwei Drohnen beschafft, die als Trainings- oder Einsatzgerät genutzt werden. Mit dem Test soll geprüft werden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen Drohnen als polizeiliche Einsatzmittel genutzt werden können.
Mögliche Einsatzszenarien sind die Suche nach Vermissten oder Flüchtigen, die Video-Dokumentation von Übungen sowie taktische Einsatzbegleitung und die Lageerkundung zum Beispiel bei Unfällen, an weiträumigen Tatorten oder bei Schadenslagen.
Die Landespolizei in Schleswig-Holstein verfügt bisher nicht über eigene Luftfahrzeuge wie zum Beispiel Hubschrauber. Werden Polizeihubschrauber benötigt, werden diese bei der Bundespolizei oder benachbarten Landespolizeien angefordert. Neben dem bewährten Einsatz dieser Polizeihubschrauber wird nun getestet, ob zusätzlich auch Drohnen taktisch bei konkreten Einsatzanlässen genutzt werden können. Die Testphase läuft zunächst bis zur Jahresmitte 2019. Danach wird ein Zwischenfazit gezogen und das weitere Vorgehen auf Basis der dann vorliegenden Erfahrungen geplant.
Für die Polizei sind Drohnen von Vorteil, da sich die Möglichkeit ergibt, auch unübersichtliches Gelände schnell und umfassend zu überprüfen. Damit können zum Beispiel vermisste oder flüchtige Personen schneller aufgespürt werden. Der Einsatz von Drohnen kann auch dem Schutz der eingesetzten Polizeikräfte dienen, um drohende Gefahren aufzuspüren, bevor die Einsatzkräfte damit konfrontiert sind.
Im Vorwege des Testverfahrens sind acht Polizeibeamtinnen und -beamte als Luftfahrzeugfernführer (Drohnensteuerer) ausgebildet worden. Zukünftig wird der Drohnensteuerer im Einsatz durch einen Video-Operator unterstützt, der für die Bedienung der Kameratechnik zuständig ist. Zu diesem Team stößt bei Bedarf noch ein „Spotter", der für Luftraumbeobachtung und Kommunikation zuständig ist.
Zur eingesetzten Technik:
Beide Drohnen sind in einer speziellen Version für den behördlichen Einsatz beschafft worden, die für die taktischen Anforderungen konfiguriert ist und eine Datenausleitung an Externe technisch unterbindet. Zum einen wird eine circa 1 kg schwere Übungsdrohne verwendet, für den taktischen Einsatz ist eine größere (circa 4 kg schwere) Drohne vorgesehen. Beide Geräte können circa 30 Minuten in der Luft eingesetzt werden und werden ausschließlich bei konkreten Einsatzanlässen verwendet. Speziell für die Suche nach Vermissten wurde auch eine Wärmebildkamera beschafft. Für die Beschaffung sind rund 34.000 Euro aufgewendet worden.
Der Test wird sowohl vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz, als auch von der Luftsicherheitsbehörde begleitet. Die taktischen Einsätze der Drohne finden auf Grundlage des geltenden Polizei- beziehungsweise Strafprozessrechts statt.
Bei Versammlungen ist der Einsatz der Drohne grundsätzlich nicht zulässig.