Malente – Bürgermeisterin Tanja Rönck weist „aus gegebenem Anlass“ darauf hin, dass nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 des Hundegesetzes des Landes Schleswig-Holstein Hunde in Sportanlagen an einer Leine zu führen sind, die ständig ein sicheres Einwirken auf das Tier ermöglicht.
In der jüngeren Vergangenheit sei es verstärkt zu Beschwerden gekommen, dass diverse Hundehalter den Sportplatz an der Ringstraße als Hundeauslauffläche missbrauchen.
Neben dem gesetzlichen Verbot, Hunde dort frei herumlaufen zu lassen, hat die Gemeinde Malente durch eine eindeutige Beschilderung bestimmt, dass Hunde auf dem Gelände des Sportplatzes an der Ringstraße generell nicht erlaubt sind.
Bürgermeisterin Rönck appelliert noch einmal an alle Hundehalter, sich an diese Regelungen zu halten.
Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.