Kiel – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Schleswig-Holsteinische Landtag ab Mittwoch, 25. April, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Auf der Tagesordnung stehen der Verkauf der HSH Nordbank, mehrere Anträge zur Schul- und Bildungspolitik, die Kita-Gesetzgebung, der Landesmindestlohn, die Zukunft der Windkraft sowie das Semesterticket für Busse und Bahnen. Der Tagesordnungspunkt 8 sieht die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesfischereigesetzes vor, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung.
Freizeitangler, die mit Boot oder Kutter auf der Ostsee unterwegs sind, dürfen pro Tag maximal fünf Dorsche aus dem Meer holen. Das besagt eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2016, die für weite Teile der deutschen, dänischen und schwedischen Küsten gilt. Damit soll der Bestand dieser Fischart gesichert werden. Wer mehr Dorsche an Bord holt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Das Umweltministerium legt nun einen Gesetzentwurf vor, der diese Strafandrohung präziser und schärfer fassen soll. Künftig sollen die Fischereiaufsichtsbeamten oder ihre Fischereiaufsichtsassistenten gleich beim ersten Verstoß eine Geldstrafe verhängen können. Bisher ist dies erst möglich, wenn ein Hobby-Angler zum zweiten Mal ertappt wird. Beim ersten Mal gibt es bislang lediglich eine Verwarnung. Wie hoch die Strafzahlung ausfällt, regelt der Gesetzentwurf nicht.
Neben den Berufsfischern holen auch die Freizeitangler erhebliche Mengen aus dem Meer, wie das Ministerium betont: „Beim Dorsch lagen beispielsweise die Fänge der deutschen Freizeitfischerei in den Jahren 2014 bis 2016 nach den Untersuchungen des Thünen-Instituts für Ostseefischerei in etwa in der gleichen Größenordnung wie die Fänge der deutschen Erwerbsfischerei.“ Eine solche Tagesfang-Obergrenze sei auch für andere Fischarten wie Lachs und Meerforelle denkbar. Anbieter von Angeltouren haben sich skeptisch zu den Tagesfang-Limits geäußert und befürchten, dass weniger Touristen einen solchen Törn buchen.
Presseberichten zufolge hatte das Umweltministerium ursprünglich geplant, die Bewegungen der Fischereiboote mittels eines sogenannten Plotters digital zu überwachen – eines elektronischen Gerätes, das den Kurs des Kutters aufzeichnet. Hiergegen hatten sowohl Vertreter der Freizeitfischer als auch Datenschützer Bedenken angemeldet. Der Gesetzentwurf enthält nun keine derartige Regelung.