Eutin – Die Frist läuft am 25. April ab: Der Kreis Ostholstein ruft erneut interessierte Bürger dazu auf, sich für die Amtsperiode 2019 bis 2023 um ein Amt als ehrenamtliche Richter zu bewerben. Das Kreisjugendamt Ostholstein erstellt zurzeit für die für die Jugendschöffengerichte Eutin, Oldenburg i.H. und Lübeck eine Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen. Die Wahlen finden im November 2018 statt. Der Amtsantritt erfolgt mit Beginn des neuen Jahres.
Allerdings sind für eine Wahl einige Voraussetzungen zu beachten. Dazu zählt die deutsche Staatsangehörigkeit, die körperliche und geistige Belastbarkeit sowie Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre. Als Schöffe kann berufen werden, wer zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagliste im Kreis Ostholstein wohnt. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Ausdrücklich sind auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund aufgefordert, sich als Jugendschöffe zu bewerben, um die Lebenswelt und kulturelle Hintergründe in den Verhandlungen einbringen zu können.
Ehrenamtliche Richter wie Jugendschöffen wirken in gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz mit, in denen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis unter 27 Jahre angeklagt sind, die mittlere oder schwere Straftaten zum Gegenstand haben. Beteiligt sind sie darüber hinaus in allen Berufungsangelegenheiten. Die Jugendschöffen nehmen in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter wahr. Sie sollen bei der Feststellung des Sachverhaltes und der Beurteilung der Tat und Täter ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass durch eine Gesetzesänderung nunmehr auch die Möglichkeit besteht, das Amt des Jugendschöffen für eine dritte Wahlperiode auszuüben. Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Ostholstein, Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe unter der Telefonnummer 04521-788-471.
Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 25. April einreichen. Der dafür erforderliche Bewerbungsbogen sowie ein Merkblatt können auf der Homepage des Kreises www.kreis-oh.de/jugendgerichtshilfe heruntergeladen werden.