Oldenburg i. H. – Für die neue Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 sucht die Stadt Oldenburg in Holstein 13 Personen, die Interesse an diesem Ehrenamt haben, um dem örtlichen Amtsgericht bis zum 1. September eine zuvor von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließende Vorschlagsliste vorzulegen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter an der strafrechtlichen Hauptverhandlung teilnehmen. Sie entscheiden insbesondere mit über Schuld- oder Freispruch von Angeklagten und die gegebenenfalls zu verhängende Strafe. Die Schöffen sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, für die sie vorgesehen sind. Dabei kann eine Hauptverhandlung einen oder mehrere Tage lang dauern.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens ein Jahr im Stadtgebiet Oldenburg wohnen sowie am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein sind. Dabei gibt es keine besonderen Voraussetzungen. „Wählbar sind alle deutschen Staatsangehörigen, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen", heißt es.
Nicht wählbar sind allerdings Personen, die als Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer oder Religionsdiener tätig sind. Auch Personen, die aufgrund einer Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder in Insolvenz geraten sind, sind von der Wahl ausgeschlossen.
Interessierte können sich bis zum 20. April bei der Stadt Oldenburg in Holstein im Fachbereich 2, Bürgerbüro und gesellschaftliche Angelegenheiten, Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein unter der Telefonnummer: 04361–498-118, per E-Mail unter teresa.stender@stadt-oldenburg.landsh.de melden oder im Rathaus am Informations-Tresen abgeben. Für die Bewerbung ist ein Formular vorgesehen, das in den weiteren Informationen unter www.oldenburg-holstein.de abrufbar ist.