Scharbeutz – Die Gemeinde Scharbeutz erstellt zurzeit die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Scharbeutz wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind.
Als ehrenamtliche Richter wirken die Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen in Strafverfahren bei den Amts- und Landgerichten in den Hauptverhandlungen mit.
Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monate verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust von Übernahmen von Ehrenämtern führen können, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Ein Flyer mit weiteren Informationen zur Schöffenwahl beziehungsweise Jugendschöffenwahl liegt im Bürgerhaus der Gemeinde Scharbeutz aus und ist neben einem Bewerbungsformular auch auf der Homepage der Gemeinde Scharbeutz (www.gemeinde-scharbeutz.de) verfügbar. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schoeffen-nord.de .
Interessierte Bürger der Gemeinde Scharbeutz werden gebeten, ihre Bewerbungen zum 15. Mai 2018 bei der Gemeindeverwaltung Scharbeutz, Ordnungsamt, Am Bürgerhaus. 2, 23683 Scharbeutz, schriftlich einzureichen. Bei Fragen steht der Leiter des Ordnungsamtes, Heiko Laskowski, telefonisch (Telefon 04503-7709300), per E-Mail (Heiko.Laskowski@gemeinde-scharbeutz.de) und auch gern persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung.