Eutin – Zum Start in das neue Schuljahr machen der Kreis Ostholstein und das Jobcenter Ostholstein darauf aufmerksam, dass Schülerinnen und Schüler Hilfen des Bildungspakets erhalten können, beispielsweise für den persönlichen Schulbedarf (Schulbedarfspaket), für Schulausflüge und Mittagsverpflegung.
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern oder sie selbst Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag (Familienkasse) sind. Auch für Wohngeldempfänger besteht die Möglichkeit, diese Leistungen beim Kreis Ostholstein zu beantragen.
Wie der Kreis Ostholstein mitteilt, können Schüler zusätzlich zu Sozialleistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres das Schulbedarfspaket in Anspruch nehmen. Zweimal im Jahr jeweils zum Beginn eines Schulhalbjahres werden hierzu 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar ausgezahlt. Mit diesen Leistungen soll die Beschaffung der persönlichen Schulausstattung unterstützt werden. Neben Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug gehören hierzu auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Taschenrechner oder Bastelmaterial.
Schulausflüge/Klassenfahrten:
Auch die Kosten für eintägige Ausflüge oder Klassenfahrten der Schulen oder deren angegliederten Offenen Ganztagsschulen werden als Leistungen des Bildungspakets erstattet.
Mittagsverpflegung:
Bei der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung zum Beispiel in der Schulmensa oder Offenen Ganztagsschule werden die Kosten für die Mittagsmahlzeit bezuschusst.
Mehr Informationen zum Bildungspaket und zu weiteren Leistungen wie Schul-Monatsfahrkarten, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – zum Beispiel Sportvereine, Musikschule – und Lernförderung gibt es im Internet unter www.kreis-oh.de/bildungspaket beziehungsweise www.jobcenter-ostholstein.de oder im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitern des Jobcenters Ostholstein oder des Kreises Ostholstein.