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Noch 75 Wahlhelfer gesucht

Eutin – Für die kommende Bundestagswahl sucht die Stadt Eutin noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Bundesrepublik Deutschland wählt am 24. September 2017 einen neuen Bundestag. Zur Durchführung der Wahlen werden noch 75 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Wahlhelfer tätig zu sein: Mitglieder von Wahlvorständen müssen über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen sie mindestens drei Monate vor dem Wahltermin in Eutin mit Hauptwohnsitz angemeldet sein.

Die Wahlvorstände sind für den reibungslosen Ablauf der Wahl in ihrem jeweiligen Wahllokal zuständig und bestehen in der Regel aus sechs Personen. Sie teilen sich die Zeit von 8 – 18 Uhr und sind dann zur Auszählung ab 18 Uhr wieder komplett anwesend.

Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die mit einem so genannten Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro für den Vorstand und 25 Euro für alle anderen Beisitzer entlohnt wird.

Wer bei der Wahl mithelfen möchten, meldet sich bitte bei der Stadt Eutin, Fachdienst Öffentliche Sicherheit, Michael Duus, Tel.: 04521/793-205 oder per E-Mail: m.duus@eutin.de .

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