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Zum Thema Aufwertung des Uferbereichs der Stadtbucht

Eutin – Über den Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 wird im nächsten Stadtentwicklungsausschuss beraten, der in dieser Woche in öffentlicher Sitzung am Donnerstag (1.2.) um 18 Uhr im Sitzungssaal des Bauamtes in der Lübecker Straße 17 beginnt. Die interessierte Öffentlichkeit kann den Entwurf bereits jetzt im Internet unter www.eutin.de/Stadtpolitik im Bürgerinformationssystem einsehen.

Bei diesem Vorentwurf handelt es sich nach Mitteilung der Stadtverwaltung sich um das Grundstück an der Stadtbucht, Bleekergang 4 – 6. Hier war im Sommer des vergangenen Jahres das ehemalige Haus des Gastes abgerissen worden. Dem vorangegangen war ein Bürgerentscheid, bei dem mehrheitlich gegen eine Sanierung des Gebäudes gestimmt wurde.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 sollen auf der Fläche die planerischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hotelneubaus geschaffen werden. Dabei geht es insbesondere darum, den Uferbereich der Stadtbucht an diesem Standort mit dem Bau eines Hotels städtebaulich aufzuwerten und die touristische Entwicklung der Stadt Eutin in der Holsteinischen Schweiz weiter voranzutreiben.

Das Grundstück liegt am Übergang aus dem durch die Landesgartenschau 2016 erheblich aufgewerteten Seepark, dessen Charakter durch seine moderne parkartige Landschaft mit einer Vielzahl von Bäumen, Wegen, Holzstegen, Spielplätzen und Blumenbeeten geprägt ist. Außerdem liegt das Grundstück am Ufer der Stadtbucht des Großen Eutiner Sees mit Blick auf das gegenüberliegende Schloss. Dies erfordert eine Betrachtung der Auswirkungen eines Hotelneubaus auf das für die Erholung bedeutsame Orts- und Landschaftsbild und auch auf den Denkmalschutz.

Eingebunden in die umgebende Wohnbebauung sind ebenfalls die Auswirkungen einer Hotelnutzung nicht nur städtebaulich, sondern zum Beispiel auch bezüglich Immissionsschutz zu beachten.

An diesem attraktiven Standort ist auch ein gastronomisches Angebot für Spaziergänger und Tagestouristen vorzusehen, zum Beispiel ein Café mit angeschlossener Terrasse.

Der Vorentwurf zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 73 wird in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt und diskutiert werden. Die Vorschläge des Planungsbüros zur maximalen Höhe des geplanten Neubaus richten sich nach den prägenden Bäumen und weiteren Gebäuden in der Umgebung, dienen als Diskussionsgrundlage und werden vor Ort in verschiedenen Varianten dargestellt und ausgeführt.

Die Planfestsetzungen sind erforderlich, um über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange den möglichen Rahmen des erwünschten Hotelprojekts zu definieren.

Es handelt sich bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan um eine notwendige vorbereitende Aufgabe für eine Hotelansiedelung, die noch nicht mit einer konkreten und detaillierten Objektplanung im Zusammenhang steht.

 

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