Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Am Mittwoch (23.4.) nahmen Einsatzkräfte des 2. Polizeireviers und des Kommunalen Ordnungsdienstes am Lübecker Hauptbahnhof eine Schwerpunktkontrolle zur Durchsetzung des Verbotes von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs vor. Gegen mehrere Personen wurden Ordnungswidrigkeiten und ein Strafverfahren eingeleitet.

Zwischen 10 Uhr und 13 Uhr kontrollierten Beamte des 2. Polizeireviers Lübeck sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt circa 70 Personen im Bereich des Lübecker Hauptbahnhofs. Hierbei konzentrierten sich die Einsatzkräfte insbesondere auf Personen aus den ankommenden Zügen sowie diejenigen, die sich in der Wandelhalle aufhielten.

Im Verlauf der Maßnahme stellten die Kontrollkräfte insgesamt sieben Verstöße fest. Darunter fielen fünf Fälle, in denen Personen Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz begingen. Bei diesen wurden verschiedene Waffen, darunter zwei Taschenmesser, zwei Einhandmesser sowie ein Springmesser, sichergestellt.

Darüber hinaus wurde ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet, da bei einer kontrollierten Person eine verbotene Waffe aufgefunden wurde. Zusätzlich kam es zu einer weiteren Strafanzeige wegen des Mitführens von Amphetaminen, was die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zur Folge hatte.

Die Polizei wird auch in Zukunft Kontrollen dieser Art durchführen, um das geltende Waffenverbot durchzusetzen.

(Quelle: Polizeidirektion Lübeck – Philipp Jagelle – Pressesprecher)