Hamburg – DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter entdeckten am vergangenen Sonntag (16.3.) gegen 0.30 Uhr einen „Gleisgänger“ im Gleis 6 im Hamburger Hauptbahnhof. Der Mann (31) wurde umgehend aus dem Gleisbereich auf den Bahnsteig verbracht. Eine angeforderte Streife der Bundespolizei übernahm die weiteren polizeilichen Maßnahmen.
Nach Überprüfung der Personaldaten erklärte der Betroffene den verbotenen Gleisaufenthalt wie folgt: „Ihm seien zuvor mehrere Familienfotos aus seiner Tasche in den Gleisbereich gefallen, diese Fotos habe er im weiteren Verlauf in den Gleisen gesucht.“ Der deutsche Staatsangehörige wurde daraufhin eingehend über die Gefahren in den Gleisen, insbesondere durch den laufenden Zugverkehr, belehrt und Möglichkeiten zur gefahrlosen Bergung von Gegenständen aufgezeigt.
Der Betroffene war sehr einsichtig und wurde nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen vor Ort wieder entlassen. Atemalkohol konnte bei dem 31-Jährigen nicht festgestellt werden. Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unbefugter Aufenthalt in den Gleisen) eingeleitet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
„Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.“
„Sollten Ihnen persönliche Gegenstände in den Gleisbereich fallen, gehen Sie nicht selbstständig in den Gleisbereich! Informieren Sie umgehend die örtliche DB-Aufsicht am Bahnsteig, DB-Sicherheitsmitarbeiter oder die Bundespolizei. Es werden dann entsprechende Maßnahmen getroffen (zum Beispiel Streckensperrung), um die persönlichen Gegenstände gefahrlos aus dem Gleisbereich zu bergen.“
(Quelle: Pressesprecher Polizeioberkommissar Rüdiger Carstens (RC) – Bundespolizeiinspektion Hamburg)