Foto: Arno Reimann
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Eutin –  Während der Fahrt mit seinem Pkw auf der Bundesstraß0e 76 bei Eutin ist ein Mann aus Ostholstein von einem anderen Verkehrsteilnehmer mit Farbkugeln beschossen worden. Beamte des Polizeireviers Eutin konnten den tatverdächtigen Mann aus dem Kreis Segeberg stoppen. Im Rahmen der Kontrolle stellten sie bei ihm neben der Farbkugelwaffe auch ein Springmesser, ein Einhandmesser sowie einen nicht erlaubten Feuerwerkskörper fest.

Gegen 9.35 Uhr am 5.2. befuhr ein 59-jähriger Mann aus dem Kreis Ostholstein mit seinem Pkw die Bundesstraße 76 in Richtung Plön. Auf der Strecke wurde er von einem Hyundai überholt, der von einem ebenfalls 59 Jahre alten Mann aus dem Kreis Segeberg geführt wurde. Weil es nach bisherigen Erkenntnissen zu Unstimmigkeiten während des Überholmanövers kam, fuhr der Mann aus dem Kreis Segeberg an der Anschlussstelle der B76 Eutin/Malente neben den Ostholsteiner. Dabei soll er von dem Ostholsteiner gefilmt worden sein. Anschließend gab der Hyundai-Fahrer während der Fahrt mehrere Schüsse aus einer Farbkugelpistole auf das Fahrzeug des Ostholsteiners ab und setzte anschließend seine Fahrt auf der Bundesstraße 76 in Richtung Plön fort.

Nach Meldung des Geschehens fahndeten mehrere Funkstreifenwagen-Besatzungen aus dem Bereich Eutin und Plön nach dem wegfahrenden Hyundai. Dessen Fahrer entfernte sich über die Landesstraße 306 und die Ortschart Bosau.

Schließlich konnte der Fahrer in der Gemeinde Nehmten von der Polizei gestoppt werden. In seinem Hyundai stellten die Beamten eine griffbereite Farbkugelpistole in täuschend echter Waffenoptik fest. Des Weiteren führte der tatverdächtige Fahrer ein Springmesser, ein Einhandmesser sowie einen nicht erlaubten Feuerwerkskörper mit sich. Sämtliche Gegenstände wurden sichergestellt.

Gegen den 59-jährigen Mann aus dem Kreis Segeberg wurden Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, aufgrund von Verstößen gegen das Waffengesetz, wegen des illegalen Führens einer Schusswaffe sowie von Messern und schließlich wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Darüber hinaus beschlagnahmten die Polizeibeamten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Lübeck den Führerschein des Mannes mit dem Ziel der vorläufigen Einziehung der Fahrerlaubnis. Ihm wurde bis auf Weiteres die Nutzung fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt.