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Haftbefehle gegen zwei Männer nach Tötungsdelikt auf Parkplatz

Lübeck – Das Amtsgericht Lübeck hat heute (24.4.) Nachmittag antragsgemäß Untersuchungshaftbefehle gegen die gestern Abend in Kiel festgenommenen Tatverdächtigen erlassen.

Beide Beschuldigte haben sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Sie sind der Justizvollzugsanstalt Lübeck zugeführt worden.

Am Montagnachmittag (20.4.) war auf einem Supermarktparkplatz im Stadtteil St. Lorenz ein 21-jähriger Mann tödlich verletzt worden. Am Donnerstagabend (23.4.) konnten zwei Tatverdächtige in Kiel festgenommen werden.

Durch intensive Ermittlungen von Mordkommission und Staatsanwaltschaft Lübeck ist es gelungen, sowohl den mutmaßlichen Täter des tödlichen Messerstichs als auch einen der beiden weiteren Tatverdächtigen zu identifizieren. Beide konnten nach umfangreichen Fahndungsmaßnahmen gestern Abend in Kiel festgenommen werden.

Es sind zwei Männer im Alter von 27 und 32 Jahren, die sich beide ohne festen Wohnsitz in Deutschland aufhalten.

Nach dem derzeitigen Ermittlungstand kannten sich der Getötete und der 27jährige und standen in Konflikt miteinander. Was Grund hierfür war, ist Gegenstand der weiter andauernden Ermittlungen. Am Nachmittag des 20.4. waren der Getötete und dessen Bruder auf dem Parkplatz des Supermarktes auf die drei Tatverdächtigen getroffen und es hatte sich zunächst eine verbale Streitigkeit entwickelt. Diese schlug in eine körperliche Auseinandersetzung um, als ein 22jähriger Mann hinzukam und der 27jährige Beschuldigte diesem einen Fußtritt in den Bauch versetzte. Sodann soll der 32jährige Beschuldigte den Bruder des Getöteten (20 Jahre) zu Boden gebracht und dort festgehalten haben, während der dritte Tatverdächtige mit Faustschlägen und Fußtritten auf ihn einwirkte.

Zeitgleich soll der 27 Jahre alte Beschuldigte dem Getöteten einen gezielten Messerstich in die untere Halsgegend versetzt haben, durch den das 21jährige Opfer noch am Tatort verblutete.

Anschließend setzten alle drei Tatverdächtige sich vom Ort des Geschehens ab und hielten sich verborgen.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck hatte beim Amtsgericht Lübeck den Erlass von Untersuchungshaftbefehlen beantragt, gegen den 27jährigen Beschuldigten wegen des dringenden Verdachts des Totschlags und gegen den 32jährigen Beschuldigten wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei. Hinsichtlich beider Beschuldigter ist nach Bewertung der Staatsanwaltschaft der Haftgrund der Fluchtgefahr gegeben, mit Blick auf den jüngeren Beschuldigten zudem der Haftgrund der Tatschwere.

Die Vorführung vor den Haftrichter des Amtsgerichts Lübeck erfolgte heute Nachmittag.

Die Ermittlungen zu dem dritten Tatverdächtigen dauern noch an.

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