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Maßnahmen zur Verringerung von Infektionsrisiken bei der Landespolizei

Kiel – Die Landespolizei in Kiel hat im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus in Abstimmung mit dem Innenministerium zwei Aufgabenbereiche als vorrangig relevant benannt. Dieses sind die Unterstützung der zuständigen Gesundheitsbehörden bei deren Aufgabenwahrnehmung und der Schutz der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um dauerhaft die polizeiliche Arbeit zu sichern.

Die Unterstützung der Gesundheitsbehörden erfolgt durch Amts- und Vollzugshilfe, zum Beispiel durch Absperrmaßnahmen. Dieses hängt von der konkreten einzelnen Lageentwicklung und Anforderung der zuständigen Behörde ab. Zu solchen Maßnahmen kam es bisher kaum.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind hingegen konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Infektionsrisiken durch direkte Kontakte zu verringern. Dies betrifft interne und externe Belange:
– Es erfolgt eine erhebliche Reduzierung des Fortbildungs- und Trainingsbetriebes innerhalb der Polizei.
– Zugleich sind auch polizeiliche Veranstaltungen betroffen. Die laufenden Schülerpraktika werden unmittelbar beendet und zunächst keine neuen angeboten.
– Zugleich werden auch allgemeine Präventionsveranstaltungen reduziert, so dass grundsätzlich und bis auf Weiteres von der Absage entsprechender Veranstaltungen auszugehen ist.
– Schulische Präventionsveranstaltungen der Polizei finden bis auf Weiteres nicht mehr statt.

Die Dienststellen der Landespolizei bleiben aber grundsätzlich geöffnet und erreichbar. In der jüngeren Vergangenheit bestand bereits einmal der Bedarf, eine Dienststelle nach einem möglichen Infektionskontakt kurzfristig zu schließen, um eine Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls weitere Maßnahmen durchzuführen. Grundsätzlich gilt bei solchen Fällen, dass die Polizei im Benehmen mit der Gesundheitsbehörde erforderliche Maßnahmen prüft – zum Beispiel die Desinfektion von Diensträumen oder Dienstkraftfahrzeugen – und die Dienststelle anschließend wieder öffnet.

Bürgerinnen und Bürger bittet die Polizei in solchen Fällen, benachbarte Dienststellen aufzusuchen, insofern sie ein Anliegen an die Polizei haben. Streifenfahrten werden von benachbarten Standorten aus wahrgenommen. Die Einsatzbereitschaft der Polizei ist dadurch nicht beeinträchtigt. Für Notrufe stehen immer die 110 und die notwendigen Streifenwagenbesatzungen zur Verfügung.

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