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Sattelzug stillgelegt

Neustadt i.H. – Beamte des Schwerlast- und Gefahrgut-Überwachungsdienstes beim Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier (PABR) in Scharbeutz haben einem niederländischen Lkw-Fahrer nach einer Kontrolle auf der A1 aufgrund der festgestellten Überlänge und -höhe die Weiterfahrt untersagt.

 

Die Beamten stellten am vergangenen Montag (22.7.) gegen 10.40 Uhr fest, dass ein Sattelzug, der zwei Zugmaschinen verladen hatte, länger und höher war, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Ausnahmegenehmigung für die Strecke auf der A1 nach Puttgarden lag nicht vor. Messungen ergaben vorwerfbar 431,2 cm Höhe (zulässig 400 cm) und 17,38 m Länge (zulässig 16,50 m).

 

Die Beamten fertigten zunächst eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und nahmen eine Sicherheitsleitung einschließlich der Verwaltungsgebühren in Höhe von 88,50 Euro. Die Weiterfahrt vor einer Umladung der Fracht wurde untersagt.

 

Eine Nachkontrolle ergab, dass der 25-jährige Fahrer offensichtlich seine Fahrt fortgesetzt hatte ohne umzuladen oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung. Eine Überprüfung der Transportlisten der Fähren in Puttgarden ergab, dass der Sattelzug um 14.15 Uhr befördert wurde. Hierzu werden die Beamten das Ermittlungsverfahren erweitern und sie streben gegen die Firma ein sogenanntes Gewinnabschöpfungsverfahren an, da der Verdacht besteht, das die Spedition erhebliche Kosten durch diese Transportweise einspart und erwirtschaftet.

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