Großenbrode – Zollbeamte einer Lübecker Kontrolleinheit haben einen 33-jährigen Drogenkurier mit an die ein Kilogramm Kokain gefasst. Der Mann war im Zug von Hamburg nach Nyköbing unterwegs.
In Höhe Großenbrode wurde der Reisende am 23. Juni nach Mitführen verbotener Gegenstände sowie nach Bargeld von mehr als 10.000 Euro befragt. Die Fragen wurden von ihm verneint. Als Reisegepäck verwies er neben einer kleinen Umhängetasche auch auf eine Reisetasche in der Gepäckablage. In der Reisetasche fanden die Beamten auch einen schwarzen Stoffbeutel (Foto), in dem sich mehrere hartgepresste eigroße Gegenstände befanden. Um was es sich bei diesen Gegenständen handele, wisse er nicht. Während eines Toilettengangs müsse ihm jemand diese zugesteckt haben.
Ob er Drogen geschluckt habe, verneinte der Mann und sagte nochmals, dass er sich die Herkunft des Inhalts nicht erklären könne. Plötzlich sprang er auf und versuchte mit dem Stoffbeutel zu fliehen. Bei dem Versuch, die Flucht zu verhindern, wurde ein Zollbeamter von dem Reisenden in das Handgelenk gebissen. Schließlich gelang es den Beamten, den Beschuldigten zu beruhigen.
Die zwischenzeitlich im Zug verstreuten Bodypacks wurden wieder eingesammelt. In Puttgarden wurde die vorläufig festgenommene Person mithilfe der Bundespolizei aus dem Zug geleitet. Ein von den Zollbeamten bei ihm durchgeführten Drogenschnelltest reagierte positiv auf Kokain.
Auf erneutes Befragen gab er nun an, Drogen geschluckt zu haben. Wie viele wisse er nicht. Daraufhin wurde er in die Notaufnahme des UKSH in Lübeck gebracht. Insgesamt schmuggelte er 99 Behältnisse mit einem Gesamtgewicht von fast einem Kilogramm Kokain, wovon sich 58 Bodypacks in seiner Reisetasche befanden. Die übrigen hatte er geschluckt und war als sogenannter Bodypacker von Amsterdam nach Kopenhagen unterwegs. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Lübeck wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr am 24.6. Untersuchungshaftbefehl gegen den Beschuldigten wegen des dringenden Verdachts des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erlassen. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Lübeck verbracht.