Heiligenhafen – In den Jahren 2016 bis 2018 kam es im Revierbereich Heiligenhafen, zu dem die Städte und Gemeinden Fehmarn, Großenbrode, Heringsdorf, Neukirchen, Göhl, Heiligenhafen, Oldenburg i. H., Wangels, Lensahn, Damlos, Kabelhorst, Manhagen, Beschendorf und Harmsdorf gehören, zu 712 Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Bei 248 Unfällen waren Fahrräder und Pedelecs beteiligt. Das macht einen Anteil von 35 Prozent aus, bei denen Radfahrer teilweise sogar schwer verletzt wurden. Durch einen Unfall wurde sogar ein Radler getötet.
Wie die Polizei mitteilt, ist unfallursächlich – entgegen der landläufigen Meinung – nicht immer der stärkere Verkehrsteilnehmer, sondern häufig auch das Fehlverhalten von Radfahrern. Die Nichtakzeptanz der Verkehrsvorschriften durch Radfahrer geht oft mit Behinderungen und Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer, bis hin zu Unfällen, einher. Nur ein Beispiel ist ein Unfall aus jüngster Vergangenheit in Heiligenhafen. Eine Radfahrerin fuhr nicht vorschriftsgemäß auf einem Fußweg und geriet in einen Konflikt mit der Tasche einer 80-jährigen Fußgängerin. Die Seniorin musste zur Versorgung ihrer Kopfverletzung in ein Krankenhaus gebracht werden. Dieser Unfall hätte verhindert werden können, wenn die Radfahrerin die Fahrbahn benutzt hätte.
Die Zahlen über geschehene Unfälle geben Anlass zur Besorgnis, aber auch das polizeilich festgestellte Verhalten und zahlreiche Beschwerden über die Gruppe der Zweiradfahrer. In den wärmeren Monaten wird das Rad erfahrungsgemäß häufiger als Verkehrsmittel genutzt. Das Risiko von Verkehrsunfällen steigt.
Das Polizeirevier Heiligenhafen möchte sich in den nächsten Monaten, über die Themenbereiche Geschwindigkeit, Gurt, Handy und Alkohol-Drogen-Medikamente im Straßenverkehr hinaus, bewusst der Gruppe Radfahrer widmen. Im Rahmen eines Verkehrssicherheitsprojektes soll die Sicherheit der Fahrradfahrer verbessert werden. Durch gezielte Fahrradkontrollen an Unfallschwerpunkten und viel befahrenen Strecken des Revierbereichs soll auf das Verhalten eingewirkt werden. Auch in Hinblick auf die Sicherheitsausstattung werden die Radfahrer überprüft.
Dazu Stefan Newe: „Es geht uns nicht darum, den Menschen das unbestritten positive Radfahren zu verleiden. Ganz im Gegenteil: Die Polizei möchte mit dem Mittel der Verkehrsüberwachung die Fußgänger und die Radfahrer vor Gefahren und Verkehrsunfällen schützen!"
Die Polizei geht mit ihrem Vorhaben offensiv in die Öffentlichkeit, damit jeder Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit hat, sein Verhalten im Straßenverkehr zu optimieren. Das Fehlverhalten eines Radfahrers stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Vielen ist es nicht bewusst, dass dieses Fehlverhalten auch mit Verwarn- und Bußgeldern belegt werden kann.