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Doppeltes Bußgeld für Umkehrer in Rettungsgasse

Lübeck – Im Nachgang zum Unfall am Dienstag (14.5.) auf der A1 bei Lübeck hat die Polizei nachstehende Informationen veröffentlicht.

 

Der als schwer verletzt eingestufte 49-jährige Sattelzugfahrer konnte am Donnerstag (16.5.) aus dem Krankenhaus entlassen werden.

 

Im Zuge der Unfallermittlungen wurde das Kontrollgerät aus dem Fahrzeug entnommen und zur gutachterlichen Untersuchung gegeben.

 

Zu dem Verhalten in der Rettungsgasse: Zum jetzigen Zeitpunkt konnten die Ermittler zehn Fahrzeuge und Fahrzeugführer zuordnen. In Absprache mit der Bußgeldstelle des Kreises Stormarn werden Bußgeldbescheide erlassen. Den Fahrzeugführern wird Vorsatz vorgeworfen. Das bedeutet, dass sich das Bußgeld verdoppelt (auf 400 Euro).

 

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck setzt der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben anderer Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert. Zu einem derartigen „Beinahe-Unfall" ist es nach Auswertung des Videomaterials jedoch nicht gekommen.

 

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