Scharbeutz – Am Donnerstag, 25.4., führte die Gemeinsame Fahndungsgruppe Schengen Süd (GFGS) von 18 bis 23 Uhr auf der BAB 1, Rastplatz Damlos, in Richtung Fehmarn eine Kontrolle durch. Für die Kontrollmaßnahmen wurde der gesamte Verkehr über den Rastplatz geführt. Die technischen Voraussetzungen für diese Maßnahme wurden durch die Autobahn- und Straßenmeisterei Scharbeutz gewährleistet. Unterstützt wurde die Fahndungsgruppe durch Mitarbeiter des Zolls aus Heiligenhafen und Lübeck sowie durch den Röntgentrupp des Zolls aus Hamburg. Weitere Unterstützung erfolgte durch die Bundespolizei aus Puttgarden sowie Kräfte der Landespolizei aus Lübeck und aus Eutin. Zudem nahmen zwei dänische Polizisten und zehn norwegische Polizisten in beobachtender Funktion an der Kontrolle teil.
Durch die Beamten wurden etwa 500 Fahrzeuge kontrolliert. Bei diesen Kontrollen wurden unter anderem folgende Verstöße festgestellt: Bei drei Fahrzeugführern wurde festgestellt, dass das jeweilige Fahrzeug unter Drogeneinwirkung geführt wurde. Auffällig dabei war die Feststellung der Drogeneinwirkung bei einem 60-jährigen Fahrzeugführer.
Ein weiterer Fahrzeugführer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und bei einem dänischen Verkehrsteilnehmer wurde festgestellt, dass er durch die angebrachten Kennzeichen einen Kennzeichenmissbrauch begangen hatte. Diese beiden Sachverhalte hatten zur Folge, dass die Fahrten für die jeweiligen Fahrzeugführer damit auf der Kontrollstelle beendet waren.
In zwei Fällen konnten Betäubungsmittel (35 g Haschisch beziehungsweise 25 g Marihuana) festgestellt werden. In dem Fahrzeug, in dem das Marihuana festgestellt wurde, befand sich im Handschuhfach darüber hinaus ein so genannter „Polenböller", was eine Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz zur Folge haben wird.
Ferner wurde ein Verstoß gegen das Waffengesetz ermittelt; für eine in der Mittelkonsole eines BMW mitgeführte und griffbereite Druckluftpistole konnte kein entsprechender Waffenschein vorgewiesen werden.
Zu guter Letzt wurde noch ein Haftbefehl wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Höhe von 475 Euro vollstreckt.