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Im Kfz eingeklemmt: Ostholsteinerin bei Unfall in Lübeck verletzt

Lübeck – Bei einem Verkehrsunfall am Dienstag (7. August) ist eine Frau aus Ostholstein verletzt worden. Einsatzkräfte der Feuerwehr mussten die Frau mittels Blechschere aus ihrem Fahrzeug befreien. Nachdem ihr der Unfallverursacher die Vorfahrt genommen hatte, war die Geschädigte mit ihrem Mercedes in den Gegenverkehr und dann gegen einen Gartenzaun geschleudert.

Gegen 8.45 Uhr wurden Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr zu einem Verkehrsunfall mit verletzter Person in der Brandenbaumer Landstraße alarmiert. In Höhe der Straße Am Rund stellten die Einsatzkräfte drei beschädigte Fahrzeuge auf und neben der Fahrbahn fest; eine Frau war in ihrem Mercedes eingeklemmt. Die Brandenbaumer Landstraße wurde zunächst für die Bergungs- und Rettungsarbeiten voll gesperrt.

Nach bisherigem Ermittlungsstand befuhr ein 75-jähriger Lübecker mit seinem beigen Peugeot die Straße Am Rund und wollte anschließend nach links in die Brandenbaumer Landstraße einbiegen. Dabei missachtete er offenbar die Vorfahrt einer auf der Brandenbaumer Landstraße in Richtung Eichholz fahrenden Mercedes A-Klasse, die Fahrzeuge stießen im Einmündungsbereich zusammen.

Bedingt durch den Aufprall geriet der Mercedes auf die Gegenfahrbahn und prallte dort gegen einen in Richtung Innenstadt fahrendes Wohnmobil. Durch die Wucht des zweiten Aufpralls schleuderte das Fahrzeug der A-Klasse gegen einen Gartenzaun neben der Fahrbahn und blieb dort stehen. Die 48-jährige Fahrerin wurde in dem Mercedes eingeklemmt. Sie musste – wie oben kurz berichtet – von Einsatzkräften der Feuerwehr mittels Rettungsschere aus ihrem Fahrzeug befreit werden.

Nach derzeitigem Stand erlitt sie leichte Verletzungen, Rettungskräfte brachten die Ostholsteinerin in ein Krankenhaus. Bei dem 75-jährigen Unfallverursacher und dem 65-jährigen Fahrer des Wohnmobils wurden zunächst keine Verletzungen festgestellt.

Alle drei beteiligten Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten von einem Abschleppunternehmen abtransportiert werden. Inklusive des beschädigten Gartenzauns entstand ein Gesamtsachschaden von circa 14.500 Euro.

 

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