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Lübecker ZOB: Polizei stellt Betäubungsmittel und Messer sicher

Lübeck – Die Polizei hat am Donnerstag (17.5.) am Lübecker ZOB und am nahegelegenen Hauptbahnhof wiederholt diverse Personenkontrollen vorgenommen. Dabei wurden unter anderem mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Aufenthaltsgesetz festgestellt.

Von 15 bis 22 Uhr wurden nach Angaben der Polizei circa 68 Personen rund um den Lübecker ZOB und den Hauptbahnhof kontrolliert. Dabei fertigten die Einsatzkräfte insgesamt acht Strafanzeigen aufgrund mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Aufenthaltsgesetz. Unter anderem wurde ein 27-jähriger Mann mit einem Einhandmesser angetroffen, bei einer weiteren Person beschlagnahmten die Beamten 26 Konsumeinheiten Marihuana. Zwei Männer im Alter von 18 und 19 Jahren wurden im Zuge der polizeilichen Folgemaßnahmen der Kriminalpolizei zur erkennungsdienstlichen Behandlung zugeführt, um ihre Identität zu überprüfen.

Über 20 uniformierte und zivile Beamte des 2. Polizeireviers und der Bundespolizei waren bei der Kontrolle eingesetzt. Das Areal um den Lübecker ZOB gilt weiterhin als sogenannter gefährlicher Ort. Die Polizei kann in diesem Bereich anlassunabhängig Personen kontrollieren, ihre Identität feststellen und Personen und deren Sachen durchsuchen. Die Kontrollen werden fortgesetzt.

 

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