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Müll-Rowdy in Ostholstein ganz rabiat

Niendorf/Ostsee – Alltäglich macht ein jeder uns so seine Erfahrungen mit Menschen, die eine besondere Art und Weise der Müllentsorgung pflegen. Dabei bleibt noch sehr viel Luft nach oben, das Bewusstsein zu entwickeln, Müll umweltbewusst zu entsorgen – wenn er schon nicht vorher vermieden werden kann. In Niendorf/Ostsee – so vermittelt es uns der nachstehende Polizeibericht von heute – ist ein Mann mit seinem Müll, sagen wir mal, verhaltensauffällig umgegangen. Am Ende wurde sogar sein Führerschein beschlagnahmt. Hier die ganze Geschichte:

Ein 82-jähriger Mann aus Ostholstein entsorgte am Sonntag (29.4.) um 11.40 Uhr in Niendorf/Ostsee Altpapier, Altglas und ein leeres Bierfass. Allerdings hatte der Rentner sich für seine Aktion in der Hermann-Kröger-Straße einen Wertstoffbehälter-Standort ausgesucht, wo lediglich Altglas und Altkleider abgegeben werden können.

Ein Nachbar beobachtete die Müllentsorgung. Der 37-Jährige ging zu dem 82-Jährigen und forderte ihn auf, seinen Abfall wieder mitzunehmen. Ohne sich darum zu kümmern, setzte dieser sich jedoch in sein Auto und fuhr los. Dabei fuhr er mit der Stoßstange seines Pkw Skoda gegen den vor seinem Fahrzeug stehenden 37-Jährigen und verletzte ihn am Schienbein und am Oberschenkel.

Auch als der 37-Jährige an die Scheibe der Fahrertür des Skoda klopfte, um den Senior auf sein Fehlverhalten anzusprechen, fuhr dieser unbeirrt weiter. Daraufhin öffnete der 37-Jährige die Fahrertür und forderte den älteren Mann auf, stehen zu bleiben. Dieser beschleunigte jedoch seinen Pkw jetzt trotz der geöffneten Fahrertür, so dass er mit der Tür gegen zwei weitere, dort zum Parken abgestellte Pkw stieß und diese beschädigte. Ohne sich um die Schäden zu kümmern, fuhr der 82-jährige in Richtung Bundesstraße davon.

Der 82-Jährige wurde später von einer Funkwagenbesatzung an seiner Wohnanschrift aufgesucht. Die Beamten beschlagnahmten seinen Führerschein und leiteten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Gefährlicher Körperverletzung und Nötigung ein. Wegen der unerlaubten Müllentsorgung wird ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 

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