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Landespolizei präsentiert neue Ausrüstungsgegenstände

Kiel – In den vergangenen Monaten erfolgten erhebliche Anstrengungen, um ein umfangreiches Ausstattungspaket zur Bewältigung terroristischer Einsatzlagen zu konzeptionieren, zu beschaffen und der Landespolizei zur Verfügung zu stellen. Dieses Ausstattungspaket wurde heute (23.4.) im Rahmen eines medienöffentlichen Termins durch Innenminister Hans-Joachim Grote und den Leitenden Polizeidirektor Thomas Thiede vorgestellt.

Innenminister Hans-Joachim Grote zur Polizeiausrüstung: „Die stärkste Waffe ist und bleibt gegenüber – auch gewaltbereiten – Bürgerinnen und Bürgern zunächst immer noch das Wort. In sogenannten ‚lebensbedrohlichen Einsatzlagen‘ wird dies jedoch nicht ausreichen. Als oberster Dienstherr stehe ich als Innenminister in der Verantwortung, dass unsere Polizistinnen und Polizisten optimal ausgerüstet sind. In den vergangenen beiden Jahren wurden insgesamt 15,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Handlungs- und Reaktionsfähigkeit der Landespolizei in diesen sogenannten lebensbedrohlichen Lagen zu gewährleisten. Schließlich sorgen die Polizeibeamtinnen und – beamten tagtäglich mit ihrem Einsatz für die Sicherheit in Schleswig-Holstein."

Folgende neue Ausrüstungsgegenstände wurden beschafft:

1. Neue Schutzausstattung: Diese besteht aus einem Plattenträgersystem („schwere Schutzweste"), dem ballistischen Helm und der Splitterschutzbrille. Das Plattenträgersystem verstärkt den ballistischen Schutz der Kräfte und sorgt dafür, dass auch militärische Munition aus Schnellfeuergewehren nicht durchdringen kann. Der ballistische Helm bietet Schutz gegen Beschuss aus Revolvern, Pistolen und Maschinenpistolen, die Splitterschutzbrille gegen Explosionssplitter und Schrapnelle. An dem Plattenträgersystem befindet sich auch ein so genanntes Individual First Aid Kit. Dieses dient der notfallmedizinischen Versorgung von Opfern in Bereichen, in denen kein Rettungsdienst arbeiten kann und auch der Eigenversorgung der Einsatzkräfte.

2. Die neue Mitteldistanzwaffe: Die Landespolizei hat sich für das Gewehr MCX des Herstellers SIG Sauer entschieden. Aus der Aus- und Bewertung terroristischer Anschläge in Europa in den vergangenen Jahren resultierte der Bedarf eines flächendeckend verfügbaren Gewehrs, mit dem auch gegen militärisch ausgerüstete Täter wirksam agiert werden kann. Die bisher vorhandenen Pistolen und Maschinenpistolen sind hier nur eingeschränkt wirksam, das Gewehr G3 hätte zwar die erforderliche Durchschlagskraft, ist aber nicht flächendeckend vorhanden und taktisch eingeschränkter einsetzbar. Mit dem MCX-Gewehr verfügt die Landespolizei zukünftig über eine Waffe, die universell einsetzbar ist, das heißt auch im Übungsbetrieb mit Farbmarkiermunition und auf den vorhandenen Schießständen. Die vorhandenen Maschinenpistolen sind darüber hinaus um ein Rotpunkt-Visier und zusätzliche Magazine ergänzt worden.

3. Beladesystem für Funkstreifenwagen: Die zusätzliche Ausrüstung muss auch in den Funkstreifenwagen Platz finden. Dies wird mit neuen Auszugs-Beladesystemen für die Streifenwagen vom Typ VW Passat und Mercedes-Benz E-Klasse gewährleistet. Das Beladsystem gewährleistet, dass

– das komplette Einsatzgerät im Streifenwagen untergebracht werden kann,
– diese Unterbringung den taktischen Erfordernissen, insbesondere  dem schnellen Zugriff,
   gerecht wird und
– die Grundsätze von Ergonomie, Unfallsicherheit und Ladungssicherung beachtet werden.

4. Kontrollstellenausrüstung: Bestimmte taktische Aufträge bei terroristischen Lagen bedingen einen so umfangreichen Ausrüstungs- und damit Platzbedarf, dass die Landespolizei auch ganz neue Wege gegangen ist. Zur Ausrüstung von Kontrollstellen wurden daher Anhänger beschafft, die mit einem umfangreichen Equipment zum Aufbau und Betrieb von Kontrollstellen im Straßenverkehr ausgestattet sind. Diese Ausrüstung wird flächendeckend im Land, das heißt in jeder Polizeidirektion, vorgehalten.

Thomas Thiede, der im Innenministerium und Landespolizeiamt fachverantwortlich für die Belange des polizeilichen Aufgabenvollzugs ist, erläuterte:

„Die Bandbreite dessen, worauf wir uns einstellen müssen, ist sehr groß. Wir haben daher in einem gleichermaßen großen Umfang bei der Anpassung des taktischen Vorgehens und auch bei der Beschaffung zusätzlicher Ausrüstung reagiert. Alles, was der Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten dient, muss nach Erkennen und Nachweis einer Schutzwirkung prioritär und so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Diese größtmögliche Sicherheit für unsere eigenen Kolleginnen und Kollegen brauchen wir, um unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können: Den Schutz der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und die Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung".

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