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Weiterhin Polizeikontrollen am Lübecker ZOB

Lübeck – Da das Geschehen am Lübecker ZOB und dem nahegelegenen Hauptbahnhof auch unmittelbare Auswirkungen auf den Kreis Ostholstein hat, veröffentlicht OH-AKTUELL an dieser Stelle eine Polizeimeldung über diverse Personenkontrollen am Donnerstag (1.2.). Das Areal um den Lübecker ZOB gilt als sogenannter gefährlicher Ort. Die Polizei kann in diesem Bereich anlassunabhängig Personen kontrollieren, ihre Identität feststellen und Personen und deren Sachen durchsuchen. Am Donnerstag wurden unter anderem mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt.

Von 16 Uhr bis 23.30 Uhr wurden etwa 70 Personen rund um den Lübecker ZOB und den Hauptbahnhof kontrolliert. In zivil und uniformiert, zu Fuß und auf dem Fahrrad arbeiteten insgesamt 23 Beamte der Landes-und Bundespolizei in mehreren Kontrollteams zusammen. Dabei wurden elf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. Außerdem fertigten die Beamten Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und das Asylgesetz aufgrund der Missachtung von räumlichen Beschränkungen. Es wird zudem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ermittelt. In mehreren Fällen konnten Erkenntnisse aufgrund laufender Aufenthaltsermittlungen gewonnen werden.

Das Areal um den Lübecker ZOB gilt weiterhin als sogenannter gefährlicher Ort. Die Kontrollen werden fortgesetzt.

 

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