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Verbotene Verwendung einer Drohne in Wulfsdorf

Scharbeutz – Der Flug einer sogenannten Drohne hat am Freitag (19.1.) zu einem Polizeieinsatz in Scharbeutz-Wulfsdorf geführt. Wie die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Polizeidirektion Lübeck in einer gemeinsamen Erklärung mitteilen, besteht der Verdacht, dass mit Hilfe dieser Drohne Filmaufnahmen von einem Grundstück gefertigt wurden, das jüngst als möglicher Tatort eines Kapitaldeliktes für erhebliches Medieninteresse gesorgt hatte.

Von einem Zeugen war um 09.25 Uhr beobachtet worden, dass drei Personen eine Drohne in Betrieb nahmen. Dieses Fluggerät sei anschließend über die Häuser und Grundstücke in der Nähe des möglichen Tatortes und über den möglichen Tatort selbst gesteuert worden.

Die zum Einsatzort entsandte Funkwagenbesatzung der Polizeistation Scharbeutz konnte die mutmaßlich verantwortlichen Personen vor Ort antreffen. Diese gaben an, als freiberufliche Berichterstatter zu arbeiten.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der seit April 2017 geltenden Verordnung über den Betrieb von sogenannten unbemannten Fluggeräten klare Verbote geregelt sind. So gilt zum Beispiel für Geräte mit einem Gewicht über 0,25 kg und solche, die Bilder oder/und akustische oder Funksignale aufzeichnen oder übertragen können, ein generelles Betriebsverbot über Wohngrundstücken sofern keine Einwilligung des Eigentümers vorliegt. Näheres kann unter www.bmvi.de/drohnen nachgelesen werden.

Im konkreten Fall wurde daher durch die Polizei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsvorschriften eingeleitet.

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