Kiel – Die Entschädigung für die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages steigt ab dem 1. Juli 2025 um 5,80 Prozent von 10.042 auf 10.624 Euro. Grundlage für die Anpassung ist nach § 28 des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes die Mitteilung des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein über die allgemeine
Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr.
Der amtliche Index bezieht sich dabei auf die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich der Beamtinnen und Beamten) in Schleswig-Holstein. Nach den Berechnungen des Statistischen Amtes beträgt die Veränderung der Einkommensentwicklung im Vergleich der Jahre 2024 und 2023 plus 5,80 Prozent.
(Quelle: PM Landtag SH)