Kiel – Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz hat gestern (17.5.) in Kiel mitgeteilt, dass auf Basis der Sonnabend (16.5.) von der Landesregierung erlassenen neuen Corona-Bekämpfungs-Verordnung ab sofort das touristische Einreiseverbot nach Schleswig-Holstein wegfalle. Zudem seien unter strengen Auflagen auch wieder Besuche von Restaurants (Bewirtung von mehr als 50 Gästen gleichzeitig möglich), Fitness- oder Kosmetikstudios möglich.
„Vor diesem Hintergrund haben wir unseren Leitfaden mit Mindestanforderungen für Hygienekonzepte in der Gastronomie aktualisiert“, erläuterte der Minister. Danach dürfen in Gaststätten ab heute unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen auch mehr als 50 Gäste gleichzeitig bewirtet werden. Wie Buchholz weiter sagte, müssten die Gastwirte ein Hygienekonzept zur Vermeidung von Corona-Infektionen vorlegen. Diese Konzepte bedürften keiner besonderen Genehmigung, müssten aber bei der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörde angezeigt werden.
„Das ist eine gute und verantwortliche Regelung, weil es nicht auf die Genehmigung durch die Behörde ankommt, sondern man direkt loslegen kann“, so der Minister. Er erinnerte zugleich daran, dass im Unterschied zu den weiterhin auf 50 Personen limitierten öffentlichen Versammlungen die Besucher der Gastronomie deutlich leichter voneinander zu trennen seien als in einer Gemeinschaftsveranstaltung mit mehr als 50 Personen. Zudem würden die Gäste in Restaurants oder Kneipen – anders als bei Veranstaltungen – zeitversetzt kommen und gehen.