Grömitz – Der Tourismus-Service Grömitz hat für die kommende Saison gemäß Bäderregelung ab dem 15. März bis zum 31. Oktober wie in jedem Jahr die verkaufsoffenen Sonntage angekündigt. An den Sonntagen können Einheimische und Gäste in der Zeit von 11 bis 17 Uhr nach Herzenslust einkaufen. Außerhalb der Bäderregelung ist am 1. und 8. März bereits das sonntägliche Shopping in der Zeit von 12 bis 17 Uhr möglich.
Was bedeutet Bäderregelung eigentlich?
Ab dem 15. März bis 31. Oktober 2020 haben die Geschäfte wieder jeden Sonn- und Feiertag geöffnet. Diese Regelung bewirkt, dass Geschäfte auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass es ein touristisch geprägter Ort in Schleswig-Holstein sein muss. Das bedeutet, dass für gute acht Monate die Läden an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden öffnen können. Diese Regelung gilt bis zum 31. Oktober sowie zusätzlich vom 17. Dezember bis 8. Januar 2021.
Ausnahmen gibt es allerdings am Tag der Arbeit (1.5.). Dort dürfen nur die Inhaber der Geschäfte selbst arbeiten.