Kiel – Vertreter von Wirtschaft, Kirchen und der Gewerkschaft ver.di haben sich über die künftige Ausgestaltung der Bäderverordnung geeignet. Die Einzelhändler in touristisch bedeutsamen Orten wissen nun, wie es weitergeht: Hinsichtlich ihrer Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen erhalten sie für die kommenden Jahre Planungssicherheit. Wie Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz mitteilte, konnten die Gespräche der Landesregierung mit Vertretern von Wirtschaft, Kirchen und der Gewerkschaft Verdi über die künftige Ausgestaltung der Bäderverordnung erfolgreich abgeschlossen werden.
„Wir haben uns unter anderem darauf verständigt, dass die Verordnung nicht nur – wie sonst üblich – fünf Jahre gilt, sondern erneut mit der Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre versehen wird. Das gibt uns eine langfristige Rechtssicherheit", sagte Buchholz.
Die derzeitige schleswig-holsteinische Bäderverordnung läuft formell noch bis zum 14. Dezember 2018, die neue soll voraussichtlich ab Ende Juni in Kraft treten. Dann dürfen die Geschäfte in 95 ausgewählten Städten und Gemeinden – wie bislang auch – in den Zeiten vom 17. Dezember bis zum 8. Januar sowie vom 15. März bis zum 31. Oktober für sechs Stunden innerhalb eines Zeitkorridors von 11 bis 19 Uhr öffnen. Dies gilt für Waren des täglichen Gebrauchs und Verbrauchs – Möbel- und Autohäuser, Baumärkte sowie Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen ausdrücklich nicht öffnen.
Wie Buchholz weiter erklärte, werde der Verordnungsentwurf jetzt in das offizielle Verbandsanhörungsverfahren gehen. Geplant ist danach eine Veröffentlichung am 28. Juni 2018. „Somit besteht vor dem Auslaufen der jetzigen Regelung frühzeitig Klarheit für den Handel", stellte der Minister fest.
Erstmals wird eine Straße im Kappelner Stadtteil Olpenitz (Kreis Schleswig-Flensburg) in die Bäderregelung hineingenommen, im Gegenzug werden dafür drei andere Bereiche in Kappeln ausgeklammert. „Damit tragen wir der touristischen Entwicklung von Olpenitz maßvoll Rechnung", sagte Buchholz.
Eine zeitliche Ausdehnung der Sonderregelungen über die derzeit gut acht Monate im Jahr hinaus sei nicht konsensfähig gewesen. „Ich bin aber sehr froh, dass sich sowohl die Kirchen als auch die Gewerkschaft ausdrücklich zu den übrigen Verhandlungspunkten bekannt haben. Denn unser Kompromiss gilt einvernehmlich und ungeachtet künftiger gerichtlicher Entscheidungen in anderen Bundesländern", erklärte der Minister mit Blick auf die im Sommer erwartete Entscheidung im Klageverfahren in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald.