Foto: Arno Reimann
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Grömitz – Am Mittwochvormittag (19.3.) soll ein unbekannter Mann einen Jungen auf dem Schulhof einer Grundschule in Grömitz angesprochen und bedrängt haben. Zu einem physischem Kontakt soll es nicht gekommen sein. Das Kind teilte das Geschehen einer Lehrkraft mit, sodass die Polizei informiert wurde und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden konnten. Die Kriminalpolizei ermittelt.

Nach derzeitigem Sachstand befand sich der 7-jährige Junge am Mittwochmittag in Begleitung eines Schulkameraden in der Pause auf dem Schulhof der Grundschule in der Christian-Westphal-Straße. Gegen 12 Uhr soll der Mann zu dem Kind Kontakt gesucht haben. Der genaue Ablauf der Geschehnisse ist Gegenstand der Ermittlungen.

Die Kinder vertrauten sich einer Lehrkraft an, die umgehend die Polizei hinzuzog. Trotz umfangreicher Fahdnungsmaßnahmen konnte die von den Kindern beschriebene Person nicht mehr angetroffen werden. Schulintern klärte die Schulleitung über Verhaltenshinweise auf und informierte die Eltern.

Die Kriminalpolizei in Neustadt/Holstein hat in diesem Zusammenhang die Ermittlungen aufgenommen. Es werden Zeugen gesucht, denen der verdächtige Mann am Mittwochvormittag im Bereich der Grundschule oder auch im Stadtgebiet von Grömitz aufgefallen ist. Der vorliegenden Beschreibung nach soll es sich bei dem Tatverdächtigen um einen circa 70 Jahre alten Mann mit weiß-grauen, kurzen Haaren gehandelt haben. Zur Ereigniszeit war er mit einer roten Jacke, einem roten Stirnband, einer schwarzen Hose sowie schwarzen Schuhen bekleidet.

Wer den Mann kennt oder Hinweise zu seinem Aufenthalt machen kann wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei in Neustadt/Holstein unter der Telefonnummer 04561-61541 in Verbindung zu setzen.

Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang folgende Verhaltenstipps:

– Eltern und Angehörige können ihre Kinder für derartige Situationen altersgerecht sensibilisieren – ohne diese dabei zu verängstigen. Wenn die Kinder von bedrückenden Vorfällen berichten, sollte ihnen Vertrauen und Aufmerksamkeit entgegengebracht werden.

– Mit den Kindern können gemeinsame Verhaltensregeln, wie „ich gehe nie mit einer fremden Person mit und steige in kein fremdes Auto“, „ich lasse mich nicht durch Lockangebote beeinflussen“ oder „ich erzähle vertrauten Personen davon, wenn ich von einem Fremden angesprochen wurde“. Diese Verhaltensweisen sollten regelmäßig in Erinnerung gerufen werden.

– Kindern kann ein selbstbewusstes Verhalten beigebracht werden, indem sie lernen klar „Nein“ zu sagen und auch laut sein zu dürfen, wenn sie sich in einer Situation unwohl fühlen. Kinder sollten wissen, wo sie im Notfall Hilfe bekommen, zum Beispiel in einem Geschäft oder auch immer über die 110.

– Sollte es zu einem „Ansprechen“ gekommen sein, ist es ratsam, als erstes die Polizei zu informieren.

(Quelle: Polizeidirektion Lübeck, Jule Kirschning – Pressesprecherin)