Foto: Arno Reimann
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Timmendorfer Strand – Von heute (16.3.) bis zum 31. Oktober und vom 18. Dezember bis 8. Januar 2026 jeweils von 11 bis 17 Uhr sind die Geschäfte an der Küste sonn- und feiertags nach der gesetzlichen Bäderregelung geöffnet.

Ausnahmen sind der Karfreitag und der 1. Mai. Am Mai-Feiertag dürfen nur „Inhaber“ öffnen.

 Ob sonntags geöffnet ist oder nicht – das entscheidet jeder Geschäftsinhaber selbst.