Eutin – Die umfassende Umgestaltung der historischen Eutiner Innenstadt kann fortgesetzt werden. Das Innenministerium hat dafür im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historischer Stadtkern“ der Stadt Eutin rund 3,9 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel freigegeben.
Vorgesehen ist die Sanierung des östlichen Teils der Schlossstraße, der sich anschließenden Stolbergstraße sowie der Lübecker Straße bis zum Kreuzungsbereich Carl-Maria-von-Weber-Straße/Weidestraße.
Ziel der Stadt Eutin ist eine umfassende Neugestaltung, die die Straßen und Gehwege besser zugänglich und möglichst barrierearm machen soll. Dabei wird auf die enge Bebauung und den Denkmalschutz Rücksicht genommen.
Die Gehwege werden überwiegend mit einem roten Klinkerbelag gestaltet. Für die Sanierung der Fahrbahn wird gesägtes Granit-Großsteinpflaster verwendet, wobei das vorhandene Material aufgearbeitet und wiedereingesetzt wird. Ein großer Teil der Eutiner Innenstadt konnte auf diese Weise bereits erfolgreich umgestaltet werden. Das Ziel ist hierbei auch die einheitliche Gestaltung der öffentlichen Räume der historischen Innenstadt.
Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Historischer Stadtkern“
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme der Stadt Eutin wurde im Jahr 2012 in das Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen und 2021 in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ überführt. Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme wurden bislang inklusive der Bundesmittel und des kommunalen Anteils Städtebauförderungsmittel in Höhe von circa 30,5 Millionen Euro bereitgestellt.
Ab dem Jahr 2025 werden Städtebauförderungsmaßnahmen mit Bundesmitteln, Mitteln aus dem neuen Vorwegabzug Städtebauförderung des Kommunalen Finanzausgleichs und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde umgesetzt.