Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Die Waffenbehörde der Hansestadt Lübeck hat aktuelle statistische Zahlen und Entwicklungen zum Waffenbesitz in der Stadt veröffentlicht. Die Auswertung zeigt einen erfreulichen Trend: Sowohl die Anzahl der Waffenbesitzenden als auch die Anzahl der registrierten Schusswaffen sind rückläufig.

„Grundsätzlich ist die Entwicklung erfreulich, zumal wir auch die Kontrollen im letzten Jahr intensivieren konnten“, erklärt Senator für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, Ludger Hinsen. „Sorge bereitet mir der deutlich zunehmende Wunsch nach kleinen Waffenscheinen, da dieser ein sich rasch verbreitendes Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung widerspiegelt. Hier ist der demokratische Rechtsstaat in einer Kernfunktion herausgefordert.“

Statistische Entwicklungen im Überblick:

Anzahl der Waffenbesitzer (inkl. Jäger und Sportschützen):

·        2025: 1.090 Personen

·        2024: 1.089 Personen

·        2023: 1.142 Personen

·        2020: 1.211 Personen

Anzahl der erlaubnispflichtigen, registrierten Schusswaffen:

·        2025: 3.252 Waffen

·        2024: 3.454 Waffen

·        2023: 3.768 Waffen

·        2020: 4.740 Waffen


Diese Zahlen verdeutlichen einen kontinuierlichen Rückgang des Waffenbesitzes in Lübeck. Lediglich bei den sogenannten „kleinen Waffenscheinen“ ist ein Zuwachs zu verzeichnen. Derzeit sind 3.002 Personen zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt. Zum Vergleich: 2020 waren es nur 1.998 Personen.

Abgabe von Waffen und Munition

Im vergangenen Jahr wurden der Waffenbehörde 80 Schusswaffen von Besitzern übergeben, die ihre Waffen nicht mehr behalten wollten.  Auch zahlreiche erlaubnisfreie Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen sowie Munition wurden zur Vernichtung entgegengenommen.

Waffenbesitzer, die ihre Waffen abgeben möchten, melden sich bei der Waffenbehörde (ordnungsamt@luebeck.de) und besprechen die Übergabe. Hier können auch Waffen von verstorbenen Angehörigen zur kostenlosen Entsorgung bei der Waffenbehörde angemeldet werden.

Weitere Tätigkeiten der Waffenbehörde

Im Jahr 2024 wurden durch die Waffenbehörde der Hansestadt Lübeck fünf Verbote gemäß § 41 Waffengesetz (WaffG) ausgesprochen, 13 Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis abgelehnt und 15 waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen.

Die Waffenbehörde ist im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages berechtigt, unangekündigte wie auch angekündigt Kontrollen zur Waffenaufbewahrung vor Ort wahrzunehmen. So wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Waffenbesitzer unangemeldet aufgesucht und eine Aufbewahrungskontrolle vorgenommen. Wesentliche Verstöße können dabei zum Widerruf der Waffenerlaubnis führen.

Neben der Aufbewahrungskontrolle vor Ort überprüft die Waffenbehörde zudem regelmäßig, ob das Bedürfnis zum Besitz einer Waffe noch besteht und ob die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer:innen weiterhin gegeben ist. Dafür wird unter anderem regelmäßig das Führungszeugnis geprüft.

Nach der letzten Änderung des Waffenrechtes ist zudem das Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Veranstaltungen und Märkten wie auch im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) verboten. Dies betrifft auch Besitzer von kleinen Waffenscheinen. Ordnungsamt und Polizei führen hier gemeinsame Kontrollen in Lübeck durch. Das Führen verbotener Gegenstände kann als Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet und Waffen und Messer eingezogen werden. Grundsätzlich gilt, dass ein Messer derart verpackt werden sollte, dass mehr als drei Handgriffe erforderlich sein müssen, um dieses entnehmen zu können.