Ministerpräsident Daniel Günther - Foto: Frank Peter/oH
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Kiel – Ministerpräsident Daniel Günther hat ein konsequentes Vorgehen der Landesregierung gegen die steigende Zahl der Messerangriffe in der Öffentlichkeit angekündigt. „Der Staat muss dieser Entwicklung entschieden entgegentreten. Wir werden von allen Mitteln Gebrauch machen, die der rechtliche Rahmen zur Verfügung stellt und auch bestehende Instrumente erweitern, damit wir die Menschen in unserem Land bestmöglich schützen“, so Günther.

Nachdem bereits im vergangenen Jahr Waffenverbotszonen errichtet wurden, werde die schwarz-grüne Koalition zügig weitere zentrale Maßnahmen im Rahmen des Landesgesetzes umsetzen. So wird die Anordnung des vorbeugenden Gewahrsams erleichtert und die elektronische Aufenthaltsüberwachung erweitert. „Potenzielle Angreifer soll unsere Polizei künftig schneller und einfacher in Präventivhaft nehmen können. Außerdem sollen mit der elektronischen Fußfessel für Täter weitere Taten möglichst verhindert werden“, sagte der Ministerpräsident. Die Landesregierung überarbeite dafür bereits das Landesverwaltungsgesetz, ein entsprechender Gesetzentwurf werde in Kürze von der Innenministerin ins Kabinett eingebracht, so Günther.

Die erforderliche gesetzliche Grundlage, Personen in Gewahrsam zu nehmen, die einen Angriff planen, ist in Schleswig-Holstein in § 204 Landesverwaltungsgesetz geregelt. Damit sie für die Polizei vor Ort einfacher und effektiver umsetzbar ist, nimmt die Landesregierung jetzt Anpassungen vor. So soll eine „konkrete Gefahr“ für einen Angriff als Grund für den Präventivgewahrsam künftig ausreichen.

Bisher verlangt das Gesetz, dass der Angriff unmittelbar bevorsteht. Das gilt in den Konstellationen, in denen Leben, Gesundheit und Freiheit auf dem Spiel stehen. Dadurch bekommt die Polizei die Möglichkeit, beispielsweise Gefährder aus dem terroristischen und sonst extremistischen Spektrum oder Personen, die Mehrfachtötungen oder Amokläufe planen, früher in Haft zu nehmen. Durch eine Aufzählung von typischen Beispielen, wann genügend Anhaltspunkte für eine bevorstehende Straftat vorliegen, soll die Anordnung des Präventivgewahrsams in der Praxis erleichtert werden. Dazu zählt zum Beispiel die Ankündigung der Tat oder, wenn an der betreffenden Person Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge gefunden werden, die ersichtlich für einen Angriff genutzt werden sollen.

Die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung oder auch Fußfessel soll nach den neuen Plänen der Landesregierung nun auch allgemein zur Verhinderung von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten eingesetzt werden können. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung wird aktuell als Überwachungsinstrument bei terroristischen Gefahren genutzt und soll demnächst auch als Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt eingesetzt werden, ein entsprechender Gesetzentwurf dazu liegt dem Landtag bereits vor. Dieser wird um die neuen Tatbestände erweitert werden. Die Sicherheitsbehörden erhalten mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, die mit einer sogenannten „elektronischen Fußfessel“ durchgeführt wird, ein weiteres Mittel an die Hand. Ein solches Gerät erlaubt es, den Aufenthaltsort einer Person sehr genau in Echtzeit zu überwachen.